Erwerbslosen Forum Deutschland trauert um lieben Freund

 Harald Gombert – Freunde nannten ihn liebevoll Wombel oder Joker – wurde nach einer Vermisstenanzeige vor drei Wochen tot in seiner Garage aufgefunden. Er hatte seiner Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt dem erheblichen Druck der ARGE Rhein-Sieg nicht mehr standhalten wollen.

Wombel hatte der Gesellschaft viel gegeben und fast nichts von ihr zurück erhalten.

Wir trauern zusammen mit seinen Freunden und der Familie um ihn.

Nach Tod seines Mitbewohners – Obdachlosenheim sei für verbliebenen Hartz IV-Bezieher zumutbar

 ARGE weigert sich die Kosten der Unterkunft für eine Übergangszeit zu zahlen und verweist auf das Obdachlosenheim
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Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft der ARGE Rhein-Sieg menschenverachtenden Umgang in Zusammenhang mit einem Freitod des Hartz IV-Beziehers H.G und dem verbleibenden Mitbewohner Achim. H. vor. H.G. wurde nach einer Vermisstenanzeige von Achim H.., vor drei Wochen tot in seiner Garage aufgefunden, nachdem dieser seine Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt dem erheblichen Druck der ARGE Rhein-Sieg nicht mehr standhalten wollte. Die beiden hatten zusammen ein Wohnung angemietet und sich die Kosten der Unterkunft geteilt. Sofort nach dem Tod wurde Achim. H. bei der ARGE Rhein-Sieg vorstellig und der Behördenleiter der ARGE in Troisdorf versprach, dass er vorerst in der Wohnung bleiben könne und die vollen Kosten der Unterkunft getragen würden, bis er eine angemessene Wohnung findet. Nach einem heutigen Schreiben will sich jedoch die ARGE nun nicht mehr an ihr Versprechen halten und nur einen Anteil an den Unterkunftskosten bezahlen.

Wörtlich heißt es in dem abgelehnten Antrag:
»Sie sind alleine lebend und bei drohender Wohnungslosigkeit wäre eine Unterbringung jederzeit möglich und von Ihnen in Kauf zu nehmen».  
Was nichts anderes heißt, dass Achim H. sich auf ein Obdachlosenheim einstellen soll, da der Vermieter nun jederzeit die Möglichkeit hat Achim H. sofort vor die Tür zu setzen.
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Hat die BA Hartz IV-Empfängern Fahrtkosten in vermutlicher Millionenhöhe vorenthalten?

ba– Oder den Petitionsausschuss mit Fehlinformationen versorgt ?

Berlin/Bonn – «Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen», so aus einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (Merkblatt 3 Herausgegeben 2006). Diese Regelung ist seit vielen Jahren Erwerbslosen bekannt, dass grundsätzlich nur Fahrtkosten ab sechs Euro übernommen werden. Dem Erwerbslosen Forum Deutschland wurde jedoch heute bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit diese Regelung anscheinend anders versteht, aber den Betroffenen bisher nie mitgeteilt hat, dass grundsätzlich mehre Fahrten unter sechs Euro zusammengefasst werden können und die Aufwendungen dann erstattet werden. Die bisherige Praxis sei, dass Betroffene die Kosten nicht erstattet bekommen. Weiterlesen

Teuerer Schulbeginn in Rheinland-Pfalz – Hartz IV-Mutter musste 563,50 Euro hinlegen

schulunterrichtAsbach/Bonn.- Mit dem Ende der Ferien musste eine Mutter mit Hartz IV-Leistungen für ihre drei schulpflichtigen Kinder einen Betrag von 563,50 Euro aufbringen, obwohl der Hartz IV-Regelsatz dafür überhaupt keinen Posten vorsieht. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten wurde von der zuständigen Arge in Asbach (bei Neuwied) abgelehnt. Der Regelsatz sei abschließend und in ihm alle Kosten  – auch die für die Schule – enthalten. Mündlich wurde der Mutter von einer Sachbearbeiterin der Arge vorgehalten, dass die Regelsatzverordnung ja monatlich einen Ansparbetrag für Bleistifte und Hefte in Höhe von 1,63 vorsehen würde und sie diesen hätte ansparen müssen. Zur Verdeutlichung: 1,63 jeweils für 3 Kinder ein Jahr angespart ergibt einen Betrag von 58,68. Damit fehlen immer noch knapp 500 Euro.
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Uni Bonn: Billigfraß reicht nicht für gesunde Ernährung bei Hartz IV

AlditueteForschungsinstitut für Kinderernährung legt umfangreiche Studie vor

Bonn. Das Arbeitslosengeld (Hartz IV) reicht nicht aus, um Kinder und Jugendliche ausgewogen zu ernähren. Zu diesem Schluss kommt das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn in einer umfangreichen Studie. Demnach veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Selbst wer nur beim Discounter kauft, muss jedoch im Schnitt 4,68 Euro täglich hinblättern, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen. Das FKE empfiehlt, das Arbeitslosengeld entsprechend anzupassen. Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten leiden heute zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser situierte Altersgenossen. Weiterlesen