Hartz IV: Nach Bericht des Bundesrechnungshof – sofortige Konsequenzen gefordert

 Bundesregierung und große Koalition bleiben Antworten schuldig

Bonn – Nach den vernichtendem Urteil des Bundesrechnungshof, wonach Erwerbslose nur völlig unzureichend betreut werden und es einen massiven Missbrauch von Ein-Euro-Jobs gibt, fordert das Erwerbslosen Forum Deutschland sofortige Konsequenzen. Es könne nicht sein, dass jährlich eine Milliarde Euro Steuergelder für sinnlose Arbeitsgelegenheiten verschwendet werden, während in den Job-Centern zu wenig Personal beschäftigt sei, dass dazu auch viel zu häufig unqualifiziert sei…  weiter …

Wir nehmen die Bundeskanzlerin beim Wort und lassen uns die Stromkosten ersetzen

Erwerbslosen Forum empfiehlt Antrag auf volle Übernahme der Stromkosten zu stellen und sich dabei auf das Sommerinterview von Angela Merkel zu berufen
Einen entsprechenden Musterantrag gibt ab sofort auf :http://www.erwerbslosenforum.de/antrag_energiekosten.pdf
Bonn – Nach dem Sommerinterview der Bundeskanzlerin Angela Merkel, indem sie unter Hinweis, beim Arbeitslosengeld II würden Rahmen der Erstattung der Unterkunftskosten alle Heizkosten und Stromrechnungen voll ersetzt werden, stellt das Erwerbslosen Forum Deutschland nunmehr allen Hartz IV-Beziehern einen Antrag auf volle Übernahme der Stromkosten zur Verfügung.   Weiterlesen

SG Köln: Schallende Ohrfeige für die ARGE-Rhein-Sieg

Einwurf einer Bewerbung unter Zeugen reicht aus.

der Antragsteller hat jedoch dazu unter Beweisangebot – und eine entsprechende Beweiserhebung bleibt unabhängig davon, dass schon die Antragsgegnerin gem. den §3 20, 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X zur entsprechenden Beweiserhebung im Verwaltungsverfahren berechtigt war, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten – vorgebracht, dass er eine schriftliche Bewerbung abgesandt habe. Weiterlesen

WDR-Video: Schikane gegen Hartz IV Bezieher

Mehrere hundert Millionen Euro standen im vergangenen Jahr den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) in NRW für die Unterstützung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung.

Doch statt in Weiterbildung und Jobs zu investieren, gaben viele ARGEn eingespartes Geld lieber an den Bund zurück. Gespart wurde dabei zum größten Teil an den Empfängern von Hartz IV und Arbeitslosengeld II. Der Grund: Wer angebotene Jobmöglichkeiten, wie Ein-Euro-Jobs ausschlägt, dem streicht die ARGE seine Zuschüsse. Das hat eine Klagewelle vor den Sozialgerichte ausgelöst. Seit 2006 hat sich dort die Zahl der Kläger mehr als verdoppelt.

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Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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