WDR-Video zu: Gewalttätiger Sicherheitsdienst prügelt Kunden aus der ARGE BONN

argebonn3Bonn –. Laut Angaben von mehreren Zeugen soll es heute morgen in der ARGE Bonn zu einem Zwischenfall gekommen sein. Der Sicherheitsdienst hätte einen Kunden sehr rüde aus der ARGE herausgeprügelt und dabei keine Rücksicht auf Verletzungen und die Sicherheit der wartenden Kunden genommen. Während der Wartezeit sei es zu einer verbalen Eskalation zwischen einen Kunden und einer Sachbearbeiterin der Kundentheke gekommen. Der Kunde hatte sich beschwert, weil jemand ohne Wartenummer vorgezogen wurde. Von der Sachbearbeiterin sei darauf hin der Kunde lautstark zurecht gewiesen worden, dass er den „Mund halten solle“. Auf seinen weiteren Protest spitzte sich die Situation dahingehend zu, so dass 3 Wachleute ihn umringten und ihn aufforderten zu gehen. Auf seine Weigerung hin gingen alle drei auf ihn los und prügelten ihn durch die Seitentür, ohne Rücksicht auf Verletzungen bzw. auf die Sicherheit der anderen Kunden.
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ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeit bei Forderungen gegenüber Alg2-Empfänger/-innen ein,

2005-09-05-2-4143Kontoauszüge per Post oder Abgabe zu verlangen sowie eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der ARGE unterschreiben zu lassen

Konfrontiert mit einer
Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen. Die ARGE reagiere dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.

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Zwangsumzüge mit der Gieskanne auch für Behinderte

renovZwangsumzüge mit der Gieskanne auch für Behinderte

 

 

In regelmäßigen Abständen komm die Kommune als Partner der Arge auf die Idee, die Kosten der Unterkunft einzusparen und zu überprüfen. Dann geschaut, wer für die zu viel Quadratmeter hat oder dafür zuviel Geld bezahlt. Gefolgt von der obligatorischen  Aufforderung die Kosten zu senken oder umzuziehen. Eine genaue Prüfung der Umstände wird vielmals nicht gemacht, noch nicht mal in Erwägung gezogen.

 

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Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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