Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
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Schluss mit Zwangsarbeit und Subventionsbetrug!

eineuroFür eine menschliche Arbeitskraftmarktpolitik.

Einladung zur Interessensversammlung von Teilnehmern an Arbeitsgelegenheiten
am 2. Januar 2008 in der Zeit von 10.00 – 16.00 Uhr

Treffpunkt:       Vor der hamburger arbeit – Beschäftigungsgesellschaft mbH (HAB)
                        Beim Strohhause 2
                        20097 Hamburg

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Skandal: Hartz IV-Betroffener soll Konzept vorlegen, um Deutschland zu verlassen – sonst kein Geld

arge_Seit mehr als 30 Jahren in Deutschland lebender Österreicher nicht mehr erwünscht?

Stuttgart. Ein 60jähriger Österreicher, der in der Bundesrepublik Deutschland seit mehr als 30 Jahren lebt, soll dem Jobcenter Stuttgart ein Ausreisekonzept vorlegen. „Sonst gibt es kein Geld“. In einem Schreiben, dass dem Erwerbslosen Forum Deutschland vorliegt, verlangt die Stuttgarter Behörde von ihm, dass für die Auszahlung seiner zustehenden Leistungen noch schriftliche Nachweise erbringen muss, die seine Bemühungen für eine Umzugsplanung nach Österreich dokumentieren. Der Mann lebt nunmehr wiederholt ohne einen Cent, da er monatlich immer wieder neue kaum zu erfüllende Auflagen bekommt. Zum Verhängnis wurde ihm anscheinend, dass ihm seine 90jährige Mutter aus Wien Geld geliehen hatte, damit er sich überhaupt etwas zum Essen kaufen konnte. Darüber wurden dem Jobcenter Nachweise erbracht. Die reichte wohl, um ihm zu bewegen, dass er doch Deutschland verlässt.

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Nach 3 Wochen Hungerstreik stellt Rüdiger S. jetzt die Flüssigkeitsaufnahme ein

ruediger_sHartz IV-Betroffener aus dem Landkreis Osterode kämpft für bezahlte Arbeit womit er seine Heizkosten bezahlen kann

Landkreis Osterrode/. Seit dem 29.11. befindet sich Rüdiger S. im Hungerstreik, da er nicht bereit ist für einen Ein-Euro Job zu machen und gleichzeitig in seinem Haus frieren muss, da die zuständige Behörde nicht bereit ist, ihm seine tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen. Er wurde im Gegenteil aufgefordert, seinen Hund abzuschaffen. Seit gestern hat Rüdiger S. gegenüber der ARGE angekündigt, dass er nunmehr die Flüssigkeitsaufnahme einstellt. Dies bedeutet, dass Rüdiger S. nicht mehr lange überleben wird. Die ARGE hat bisher lediglich ein Gespräch mit einem Sozialarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes angeboten.

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