Ein-Euro-Jobber vom Betriebsauflug ausgeschlossen

eejHartz IV-Beschäftigte müssen dafür Zwangsurlaub nehmen oder dafür nacharbeiten

Essen –Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) hat für Freitag einen (30.August) einen Betriebsausflug geplant. Dieser findet, wie dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt wurde allerdings ohne die etwa 500 Hartz IV-Betroffenen, die sich in sogenannten Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Job) statt. Diese Beschäftigten müssen für diesen Tag Zwangsurlaub nehmen oder aber die unfreiwillige Fehlzeit nacharbeiten. Dies sagten gegenüber der Initiative verängstigte Maßnahmeteilnehmer die um Anonymität baten. Der Geschäftsführer der „EABG“, Herr Lorsch bestätigte dies gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland und führte als Gründe logistische Probleme an. Auch hätten die Ein-Euro-Jobber gleiche Arbeitsvertragpflichten, wie die Stammbelegschaft, weshalb man diesen nicht frei geben könne.
Die „EABG“ ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Essen und bietet für circa 500 Langzeitarbeitslose zeitlich befristete Beschäftigungen auf der Basis von Ein-Euro-Jobs an. „Wir haben uns entschieden, dass nur die Stammbelegschaft mitfahren kann, weil 500 Maßnahmeteilnehmer ein logistisches Problem darstellen würde“, so Herr Lrosch (EABG) gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland. So soll es auch in der Vergangenheit bei Betriebsfesten zu Problemen gekommen sein, die angeblich mit Krankenwagen endeten. Deshalb würde man nur mit der Stammbelegschaft fahren. Auf die Frage angesprochen, warum man den zu Ein-Euro-Jobs verpflichteten Hartz IV-Betroffenen kein Frei für diesen Tag gewähren würde, sagte der Geschäftsführer gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland, dass die derart Beschäftigten gleiche Verträge, wie die Stammbelegschaft hätten. Auch bei diesen würde gelten „wenn ein Mitarbeiter nicht an dem Betriebsausflug teilnimmt, muss er sich für den Tag Urlaub nehmen oder aber diese Zeit nacharbeiten“.

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

„Es mag ja sein, dass im Bezug auf Arbeitszeit gleiche Rechte gelten. Allerdings gibt es für uns einen Unterschied. Die Ein-Euro-Jobber haben nicht die Alternative am Betriebsausflug teilzunehmen und müssen deshalb Urlaub nehmen oder aber die unfreiwillige Freizeit nacharbeiten. Die „EABG“ versteht es glänzend, den Hartz IV-Betroffene zu zeigen, dass sie Menschen zweiter Klasse und keinerlei Arbeitnehmerrechte haben. So geht man unserer Meinung nach mit Sklaven um. Hauptsache die Arbeitskraft ausbeuten und jeden Euro mitnehmen. Ohnehin erhalten die Beschäftigungsträger sämtliche Auslagen von den Arbeitsagenturen und werden obendrein auch noch fürstlich belohnt. Wir fordern die ARGE-Job-Center Essen und die Gewerkschaften auf, dies sofort zu stoppen.“