Pressemeldung zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Pressemeldungen zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aachen

Amtsgericht verlangt IP-Adressen von Forennutzern
Topnews – vor 13 Stunden gefunden
Martin Behrsing, Verantwortlicher für das Erwerbslosenforum, wurde schon vor einigen Wochen zur Herausgabe von IP-Adressen der Forennutzer aufgefordert, ..

Gericht verlangt Herausgabe der IP-Adressen von Benutzern des
Heise Newsticker – vor 2 Stunden gefunden
Vor vier Wochen bereits wurde Martin Behrsing, der für das Erwerbslosenforum verantwortlich ist, vom Aachener Polizeipräsidenten, Abteilung Staatsschutz,

Wenn Verständnis zu Volksverhetzung wird
Telepolis – vor 3 Stunden gefunden
In diesem Forum tauschen sich Erwerbslose über ihre Erfahrungen mit Jobcentermitarbeitern aus, geben Tipps für den Umgang mit den Behörden und kommentieren

 

Erwerbslosenforum im Fadenkreuz
Junge Welt – 14. Nov. 2007
Von Nora Schareika Die Staatsanwaltschaft Aachen ermittelt seit Mittwoch mit Hilfe eines Gerichtsbeschlusses gegen das Erwerbslosenforum Deutschland.

 

 

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Erwerbslosen Forum mit völlig überzogenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konfrontiert

verfolg2Aachen/Bonn –  Wenn es nach der Staatsanwaltschaft Aachen (Abteilung I) geht, so scheint das öffentliche Verständnis zeigen, schon eine schwere kriminelle Handlung zu sein. So jedenfalls sehen sich zur Zeit einige Nutzer des Erwerbslosen Forum Deutschland konfrontiert. Gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft Aachen wegen des Verdachts der Volksverhetzung, weil sie nach einer glimpflich angelaufenen Geiselnahme, einer offensichtlich gestörten Person in der Aachener Arge im September, im Online-Forum Verständnis zeigten, dass solche Sachen bei Hartz IV-Empfänger passieren können, die offensichtlich unter erheblichen Druck durch Behörden stehen. Am Dienstag wandte sich der Staatsschutz an das Erwerbslosen Forum Deutschland und begehrte die Daten von einigen Nutzern des Online-Forums, die sich dazu öffentlich geäußert hatten. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hält diese Verdächtigungen für völlig absurd und überzogen und sieht in der Strafanzeige, die wohl von einer Behörde kommt, den Versuch hier rigoros die Meinungsfreiheit einzuschränken bzw. auch die sehr erfolgreiche Arbeit des Erwerbslosen Forum Deutschland durch derartige Angriffe zu beenden. Die Initiative teilte jetzt mit, dass sie vorerst nicht vorhat, dem Staatsschutz die persönlichen Daten der Nutzer herauszugeben, da bisher keine rechtlichen Grundlagen zum Bruch des persönlichen Datenschutzes mitgeteilt worden sind. Weiterlesen

Ein-Euro-Jobber vom Betriebsauflug ausgeschlossen

eejHartz IV-Beschäftigte müssen dafür Zwangsurlaub nehmen oder dafür nacharbeiten

Essen –Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) hat für Freitag einen (30.August) einen Betriebsausflug geplant. Dieser findet, wie dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt wurde allerdings ohne die etwa 500 Hartz IV-Betroffenen, die sich in sogenannten Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Job) statt. Diese Beschäftigten müssen für diesen Tag Zwangsurlaub nehmen oder aber die unfreiwillige Fehlzeit nacharbeiten. Dies sagten gegenüber der Initiative verängstigte Maßnahmeteilnehmer die um Anonymität baten. Der Geschäftsführer der „EABG“, Herr Lorsch bestätigte dies gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland und führte als Gründe logistische Probleme an. Auch hätten die Ein-Euro-Jobber gleiche Arbeitsvertragpflichten, wie die Stammbelegschaft, weshalb man diesen nicht frei geben könne.
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Teuerer Schulbeginn in Rheinland-Pfalz – Hartz IV-Mutter musste 563,50 Euro hinlegen

schulunterrichtAsbach/Bonn.- Mit dem Ende der Ferien musste eine Mutter mit Hartz IV-Leistungen für ihre drei schulpflichtigen Kinder einen Betrag von 563,50 Euro aufbringen, obwohl der Hartz IV-Regelsatz dafür überhaupt keinen Posten vorsieht. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten wurde von der zuständigen Arge in Asbach (bei Neuwied) abgelehnt. Der Regelsatz sei abschließend und in ihm alle Kosten  – auch die für die Schule – enthalten. Mündlich wurde der Mutter von einer Sachbearbeiterin der Arge vorgehalten, dass die Regelsatzverordnung ja monatlich einen Ansparbetrag für Bleistifte und Hefte in Höhe von 1,63 vorsehen würde und sie diesen hätte ansparen müssen. Zur Verdeutlichung: 1,63 jeweils für 3 Kinder ein Jahr angespart ergibt einen Betrag von 58,68. Damit fehlen immer noch knapp 500 Euro.
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