Empörung über Essener Beschäftigungsgesellschaft

eineurojobberSpiegel-Online: Ein Euro Jobber beschimpft und dann als Spinner und „Pisser“ bezeichnet
 – Inge Höger (Bundestagsfraktion Die Linke.): EABG behandelt Hartz IV-Empfänger als Menschen zweiter und dritter Klasse
– EAGB hat angeblich weit mehr, als 500 Ein-Euro-Jobber

Essen/Berlin/Bonn –Empörung hat der Essener stadteigene Beschäftigungsträger (EABG) wegen des Zwangsurlaubes von Ein-Euro-Jobbern ausgelöst. Während die Stammbelegschaft am Freitag (31. August) einen Betriebsausflug machte, mussten die beschäftigten 500 Ein-Euro-Jobber Zwangsurlaub nehmen oder aber eine Sonderschicht einlegen, wenn sie keine finanziellen Verluste hinnehmen wollten. Unter dessen berichtete „Spiegel-Online“ von einem 37-härigen Hartz IV-Empfänger, der sich geweigert hatte einen Urlaubsschein zu unterschreiben. Dieser wurde laut des  Magazins von einem angestellten Gewerkemeister beschimpft und als „Spinner und Pisser“ bezeichnet. Der so Bezeichnete hatte darauf hin Anzeige erstattet. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sagte dazu, dass hier der Begriff „Ware Arbeit“ nur zu deutlich würde. Auch die aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Inge Höger (Die Linke.) warf in einem Beitrag für „PR-SOZIAL“ der EABG vor, dass die Hartz IV-Empfänger als Menschen zweiter und dritter Klasse behandeln würde.
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Ein-Euro-Jobber vom Betriebsauflug ausgeschlossen

eejHartz IV-Beschäftigte müssen dafür Zwangsurlaub nehmen oder dafür nacharbeiten

Essen –Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) hat für Freitag einen (30.August) einen Betriebsausflug geplant. Dieser findet, wie dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt wurde allerdings ohne die etwa 500 Hartz IV-Betroffenen, die sich in sogenannten Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Job) statt. Diese Beschäftigten müssen für diesen Tag Zwangsurlaub nehmen oder aber die unfreiwillige Fehlzeit nacharbeiten. Dies sagten gegenüber der Initiative verängstigte Maßnahmeteilnehmer die um Anonymität baten. Der Geschäftsführer der „EABG“, Herr Lorsch bestätigte dies gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland und führte als Gründe logistische Probleme an. Auch hätten die Ein-Euro-Jobber gleiche Arbeitsvertragpflichten, wie die Stammbelegschaft, weshalb man diesen nicht frei geben könne.
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