Ein-Euro-Jobber vom Betriebsauflug ausgeschlossen

eejHartz IV-Beschäftigte müssen dafür Zwangsurlaub nehmen oder dafür nacharbeiten

Essen –Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) hat für Freitag einen (30.August) einen Betriebsausflug geplant. Dieser findet, wie dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt wurde allerdings ohne die etwa 500 Hartz IV-Betroffenen, die sich in sogenannten Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Job) statt. Diese Beschäftigten müssen für diesen Tag Zwangsurlaub nehmen oder aber die unfreiwillige Fehlzeit nacharbeiten. Dies sagten gegenüber der Initiative verängstigte Maßnahmeteilnehmer die um Anonymität baten. Der Geschäftsführer der „EABG“, Herr Lorsch bestätigte dies gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland und führte als Gründe logistische Probleme an. Auch hätten die Ein-Euro-Jobber gleiche Arbeitsvertragpflichten, wie die Stammbelegschaft, weshalb man diesen nicht frei geben könne.
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Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln

eejLeipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.

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Hartz IV-Armut ist verfassungsgemäß

kinderarmutWut und Fassungslosigkeit unter den Erwerbsloseninitiativen

Kassel. Mit der Entscheidung des BsozG haben die Kassler Richter entschieden,  dass die Regelsätze von Hartz IV verfassungsmäßig nicht zu beanstanden seien und somit der Teilhabe an Gesellschaft und Kultur genügen. Damit wurde die Klage einer 1957 geborenen Klägerin abgewiesen, die dagegen geklagt hatte. Betroffen zeigte sich das Erwerbslosen Forum Deutschland, das die Entscheidung des Gerichtes für an der Lebenswirklichkeit vorbeigedacht hält. Gerade Kinder und Jugendliche würden am schlimmsten unter Armut leiden, da z.B. für Schulbedarf überhaupt kein Betrag im Eckregelsatz vorhanden sein. Zudem bekämen diese nur 60 bzw. 80 Prozent der Leistungen. Für die sozialen Bewegungen bedeute dieses jetzt, dass alleine Protest und leichte Nadelstiche nicht mehr genügen. Die Politik sollte sich nächstes Jahr auf eine härtere Gangart einstellen, dies könne so nicht hingenommen werden.

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Stefan Müller (CSU): Soziale Inkompetenz hat sich zu Wort gemeldet

Maulkorberlass für CSU-Hinterbänkler gefordert 

Stefan Müller CSUBonn. Als dümmlich und Ausdruck einer völlig desolaten Sozialkompetenz hat das Erwerbslosen Forum Deutschland die Forderungen nach einem Arbeitsdienst durch Stefan Müller (CSU) zurückgewiesen. Gegenüber BILD hatte Müller einen allgemeinen Arbeitsdienst für Langzeitarbeitslose gefordert, um das Problem der angeblichen Schwarzarbeit einzudämmen,  dadurch mehr sozialversicherungspflichtige Jobs zu schaffen. Weiterlesen