Ein-Euro-Jobber vom Betriebsauflug ausgeschlossen

eejHartz IV-Beschäftigte müssen dafür Zwangsurlaub nehmen oder dafür nacharbeiten

Essen –Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) hat für Freitag einen (30.August) einen Betriebsausflug geplant. Dieser findet, wie dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt wurde allerdings ohne die etwa 500 Hartz IV-Betroffenen, die sich in sogenannten Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Job) statt. Diese Beschäftigten müssen für diesen Tag Zwangsurlaub nehmen oder aber die unfreiwillige Fehlzeit nacharbeiten. Dies sagten gegenüber der Initiative verängstigte Maßnahmeteilnehmer die um Anonymität baten. Der Geschäftsführer der „EABG“, Herr Lorsch bestätigte dies gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland und führte als Gründe logistische Probleme an. Auch hätten die Ein-Euro-Jobber gleiche Arbeitsvertragpflichten, wie die Stammbelegschaft, weshalb man diesen nicht frei geben könne.
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Wichtiger Hinweis zum Elterngeld

Alg2-Betroffene, die vor Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten erhalten für Kinder, die ab Jan. 07 geboren wurden diesen sog. Sockelbetrag (1) an Elterngeld. Dieser Betrag wird beim Alg2 nicht angerechnet bzw. darf nicht angerechnet werden, da dies ja sozusagen privilegiertes Einkommen ist.

Wenn man außer dem neugeborenen Baby jedoch noch 1 weiteres Kind unter 3 Jahren bzw. 2 weitere Kinder unter 6 Jahren hat, dann erhält man pauschal zusätzlich noch 75 € Geschwisterbonus(2). Diese 75 € werden leider angerechnet.
Uns ist bekannt geworden, dass im Bayreuther u. Regensburger Raum bereits Verrechnungsersuchen der ARGE eingegangen sind, obwohl die Eltern noch gar keinen Elterngeldantrag gestellt hatten.
Deshalb sollten, die den sog. Geschwisterbonus für ein bzw. 2 weitere Kinder erhalten der ARGE dies am besten mitteilen. Ansonsten holt es die ARGE hinterrücks direkt von der Elterngeldstelle ab.
Es wird sich dabei auf §§ 102-104 SGB X berufen. Weiterlesen