Erheben wir unsere Stimmen in Irland!
Am 13. Dezember unterzeichneten die Regierungschefs der EU den "Vertrag von Lissabon", der 2009 in Kraft treten soll. Dieser Vertrag soll zukünftig die Arbeit der europäischen Union regeln. Wie auch schon die 2005 in Frankreich und den Niederlanden abgelehnte EU-Verfassung wird dieser Vertrag die aktuelle wirtschaftsliberale Ausprägung der Europäischen Union noch stärker verankern. Interessen für ein sozial ausgeglichenes Europa der Menschen fanden zu wenig oder keine Berücksichtigung.
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Ein-Euro-Jobber vom Betriebsauflug ausgeschlossen
Hartz IV-Beschäftigte müssen dafür Zwangsurlaub nehmen oder dafür nacharbeiten
Essen –Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) hat für Freitag einen (30.August) einen Betriebsausflug geplant. Dieser findet, wie dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt wurde allerdings ohne die etwa 500 Hartz IV-Betroffenen, die sich in sogenannten Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Job) statt. Diese Beschäftigten müssen für diesen Tag Zwangsurlaub nehmen oder aber die unfreiwillige Fehlzeit nacharbeiten. Dies sagten gegenüber der Initiative verängstigte Maßnahmeteilnehmer die um Anonymität baten. Der Geschäftsführer der „EABG“, Herr Lorsch bestätigte dies gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland und führte als Gründe logistische Probleme an. Auch hätten die Ein-Euro-Jobber gleiche Arbeitsvertragpflichten, wie die Stammbelegschaft, weshalb man diesen nicht frei geben könne.
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Sozialamt Düren unterbindet Ausübung demokratischer Rechte
2 Jahre Hausverbot wegen Verteilen von Flugblättern bei Hartz IV-Betroffenen
Düren (EFD) Zwei Jahre Hausverbot hat ein Mitstreiter des Dürener Erwerbslosenkomitee, ELKO erhalten, weil er im örtlichen Rathaus Informationsblätter zu Hartz IV verteilte. Dabei wurde ihm vorgeworfen, dass er durch sein provokatives Verhalten Besucher und Mitarbeiter belästigt hätte und den Dienstablauf erheblich gestört hätte. Die ELKO bestreitet diese Vorwürfe und verweist darauf, dass sie in den Wartezonen Gespräche mit Hartz IV-Opfern geführt hätte und dabei einen Handzettel verteilt habe. Im Übrigen hätten die Besucher die Gespräche durchweg positiv aufgenommen und es sei zu keiner Belästigung des Dienstablaufes gekommen.
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Rechtsanwälte angeblich Akten von Hartz IV Empfängern geschönt
Das Thema Akteneinsicht für Anwälte in der Bonner ARGE nimmt an Schärfe zu
Die Bonner Behörde für Arbeitslosengeld II Empfänger versendet den Anwälten seit September keine Akten mehr in ihre Kanzleien. Damit können Anwälte nur noch unter Aufsicht von Behördenmitarbeitern Einsicht in die Akte ihrer Mandanten nehmen. Die ARGE verteidigt dies, da in der Vergangenheit angeblich Akten geschönt wurden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland spricht von einem ungeheuerlichen Vorwurf, dem Beweise folgen müssen.
ARGE Bonn – Akteneinsicht für Rechtsanwälte erheblich eingeschränkt
Arbeitslose erhalten seit September keine Kopien ihrer Akte
Bonn. Mehrere Bonner Rechtsanwälte/Innen haben gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bestätigt, dass sie seit September keine Akten mehr von ARGE Bonn zugeschickt bekommen. Sie müssen sich dafür selbst in die Behörde begeben und können dort nach Terminabsprache die Akte einsehen und durch ARGE Kopien anfertigen lassen. Arbeitslosengeld II-Empfänger selbst können grundsätzlich keine Kopien mehr in der ARGE erhalten. Die Kosten für die Anfahrtswege, Zeitfaktor und Kopien werden durch die ARGE nicht getragen.