Es scheint, dass man mit Antragsverweigerung und dem verschwinden lassen von Anträgen bisher noch nicht erfolgreich genug war. Hier die neuste Schweinerei. Bitte dies in der Beratungspraxis beachten. Bitte weitflächig informieren!!!
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Ein-Euro-Jobber vom Betriebsauflug ausgeschlossen
Hartz IV-Beschäftigte müssen dafür Zwangsurlaub nehmen oder dafür nacharbeiten
Essen –Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) hat für Freitag einen (30.August) einen Betriebsausflug geplant. Dieser findet, wie dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt wurde allerdings ohne die etwa 500 Hartz IV-Betroffenen, die sich in sogenannten Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Job) statt. Diese Beschäftigten müssen für diesen Tag Zwangsurlaub nehmen oder aber die unfreiwillige Fehlzeit nacharbeiten. Dies sagten gegenüber der Initiative verängstigte Maßnahmeteilnehmer die um Anonymität baten. Der Geschäftsführer der „EABG“, Herr Lorsch bestätigte dies gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland und führte als Gründe logistische Probleme an. Auch hätten die Ein-Euro-Jobber gleiche Arbeitsvertragpflichten, wie die Stammbelegschaft, weshalb man diesen nicht frei geben könne.
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