Ummeldekosten des Telefonanschlusses müssen bei Zwangsumzug vom Jobcenter gezahlt werden

Ummeldekosten fürden Telefonanschluss sind als notwendige Umzugskosten zu gewähren, wenn der Umzug vom Jobcenter veranlasst worden oder aus anderen Gründen notwendig ist – urteilte das SG Dortmund.

Bei der im Regelsatz enthalten Position für Telefonkosten handele es sich nur um die monatlichen Kosten, nicht jedoch für die Bereitstellung des Anschlusses – so das SG DO.
SG Dortmund S 33 AS 1731/13, U.v. 07.10.2015
hier geht es zum Volltext des Urteils KLICK


Übersicht für das antirassistische und antifaschistische Wochenende in Köln [24.10. + 25.10.]

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Wir veröffentlichen hier auch die wichtigsten Infos zum antirassistische und antifaschistische Wochenende in Köln. Wichtig
Infoübersicht für das Wochenende 24.10. + 25.10.für Sonntag. Bitte reist an den vereinbarten Treffpunkten geschlossen nach Köln und steigt in Köln an den entsprechenden Treffpunkten aus. Von dort aus geht es dann geschlossen weiter. Bitte geht nicht alleine, sondern bleibt in der Gruppe. Die Faschos sind nicht zu unterschätzen, was ihre Gewaltbereitschaft angeht. Aber gemeinsam sollten wir es alle schaffen, dass sie keinen Fußbreit in Köln machen können.

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Kein Comeback für HoGeSa am 25.Oktober!

*“Bonn stellt sich quer“ ruft dazu auf, die Rechtsradikalen und Rassisten  in
Köln zu blockieren.

Erneut will die rechtsradikale Hooligan-Organisation „Hogesa“ in Köln für
ihren Fremdenhass mit einer Kundgebung demonstrieren. Das Motto „Köln 2.0“
lässt nichts Gutes erahnen: Letztes Jahr endete die Veranstaltung mit Gewalt
gegenüber Passanten und der Polizei. Weiterlesen

Regierung missachtet eigene Gesetzgebung und bricht das Sozialhilfe-Gesetz!

Das Erwerbslosenbündnis “AufRecht bestehen” kritisiert scharf die Entscheidung der Bundesregierung, die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher lediglich auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortzuschreiben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu be­rechnen.  (…)

Am 10.9.2015 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der EVS 2013. Daher wäre jetzt die Bundesregierung in der Pflicht, neu ermitteln zu lassen, welcher Geldbetrag nötig ist, um das Existenzminimum von Grund­si­che­rungs­berechtigten zu decken.  Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber ver­pflichtet, die Entwicklung der Strompreise zeitnah abzubilden und den Stromkostenanteil in den Regelsätzen gegebenenfalls zu erhöhen. Ausdrücklich gab das Urteil vor, dass damit nicht bis zur turnusgemäßen An­passung der Regelsätze gewartet werden dürfe. Das war schon im Sommer 2014.

Gleichwohl ignoriert die Regierung sowohl ihr eigenes Gesetz, ihr Statistikmodell als auch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes und verkündet lediglich eine Fortschreibung der Regelsätze um 5 Euro zum kommenden Jahresbeginn 2016. …

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Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe und HartzIV

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Viele Menschen in HartzIV würden gerne ehrenamtlich helfen, gerade jetzt wo viele Helfer für die Flüchtlingshilfe benötigt werden, doch was ist dann mit den zugestandenen SGB-Leistungen, fallen die weg!?

 

Die Antwort ist eindeutig: Freiwilligen nach dem BFDG stehen dem Arbeitsmarkt zwar nicht zur Verfügung, denn beim Freiwilligendienst handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Rechtsverhältnis anderer Art. Doch Hartz 4 kann nicht nur beziehen, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Auf Verfügbarkeit kommt es beim Anspruch auf ALG 2 nicht an.
Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz können wie FSJ-ler aufstockend ALG 2 bekommen, wenn die Sach- und Geldleistungen ihren Lebensunterhalt nicht decken.

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