Weitreichende „schlimme“ Änderungen im SGB II (Hartz IV) und SGB III geplant

Referentenentwurf liegt vor und soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause  als Gesetzentwurf eingebracht werden

Es liegt ein neuer Referenten-Entwurf für ein „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" im SGB II (Hartz IV) und SGB III vor. Er enthält viele und weit reichende Änderungen. Vor allem werden die Maßnahmen und Eingliederungshilfen grundlegend neu sortiert. Anders als der Titel vermuten lässt, gehen die Änderungen aber auch über die arbeitsmarktpolitischen Instrumente hinaus und betreffen beispielsweise die Sanktionsregelungen; besonders bei Hartz IV.
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Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu den Hinzuverdiensten

existenzminimumGleichzeitige Kürzung des Regelsatzes oder Arbeitszwang? 

Nach Plänen der Bundesregierung sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei ALG II künftig neu geregelt werden. Dabei soll grundsätzlich bis zu einem Einkommen von 200 EUR eine volle Anrechnung stattfinden. Im Gegenzug von 200 bis 800 EUR können 50% anrechnungsfrei bleiben. Im Gegenzug dazu soll für erwerbslose Hilfebedürftige der Regelsatz um 30% gekürzt werden. Damit wird der Weg zum Arbeitszwang mittels Kombilöhne frei. Nicht deutlich wird, ob die geplante Regelsatzkürzung auch für Hartz IV-Betroffene gilt, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen.  Hier die Antwort der Bundesregerung auf die kleine Anfrage der Bundestagsabgeordnete Katja Kipping (Die Linke. )

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