Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu den Hinzuverdiensten

existenzminimumGleichzeitige Kürzung des Regelsatzes oder Arbeitszwang? 

Nach Plänen der Bundesregierung sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei ALG II künftig neu geregelt werden. Dabei soll grundsätzlich bis zu einem Einkommen von 200 EUR eine volle Anrechnung stattfinden. Im Gegenzug von 200 bis 800 EUR können 50% anrechnungsfrei bleiben. Im Gegenzug dazu soll für erwerbslose Hilfebedürftige der Regelsatz um 30% gekürzt werden. Damit wird der Weg zum Arbeitszwang mittels Kombilöhne frei. Nicht deutlich wird, ob die geplante Regelsatzkürzung auch für Hartz IV-Betroffene gilt, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen.  Hier die Antwort der Bundesregerung auf die kleine Anfrage der Bundestagsabgeordnete Katja Kipping (Die Linke. )

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Katalog der Grausamkeiten

CA57FSWHDie Empfehlungen der CDU/CSU zu Hartz IV


Die durch die Union vorgelegten Empfehlungen zu Hartz IV lesen sich wie ein Katalog der Grausamkeiten. Es fragt sich, welches Menschenbild die Macher des nachfolgenden Papiers haben. 

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Union will Geringverdiener bestrafen

muellst0Mindestens 200 EUR volle Anrechnung auf ALG II

Berlin/Bonn. Die Union erwägt die Hinzuverdienstmöglichkeiten von ALG II-Empfänger stärker einzuschränken, nachdem diese im Herbst 2005 etwas verbessert wurden. Ähnlich wie Bundesarbeits- und Sozialminister Franz Müntefering (SPD) sollen nach den Plänen der Union die Hinzuverdienstmöglichkeiten stärker geprüft werden. Dies sagte Arbeitsmarktexperte Stefan Müller (CSU) gegenüber der FTD. „Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass bis zu 200 Euro angerechnet werden müssen", sagte Müller, der zusammen mit Vertretern des Bundes, der Länder und Fraktionen in einer von Müntefering geführten Arbeitsgruppe zur Reform des Niedriglohnsektors sitzt. "Es muss für Arbeitslosengeld II-Empfänger ein Anreiz geschaffen werden, einen höher bezahlten Job anzunehmen." Das Erwerbslosen Forum Deutschland betrachtet dies als Bestrafung von Geringverdienern.

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