Weitreichende „schlimme“ Änderungen im SGB II (Hartz IV) und SGB III geplant

Referentenentwurf liegt vor und soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause  als Gesetzentwurf eingebracht werden

Es liegt ein neuer Referenten-Entwurf für ein „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" im SGB II (Hartz IV) und SGB III vor. Er enthält viele und weit reichende Änderungen. Vor allem werden die Maßnahmen und Eingliederungshilfen grundlegend neu sortiert. Anders als der Titel vermuten lässt, gehen die Änderungen aber auch über die arbeitsmarktpolitischen Instrumente hinaus und betreffen beispielsweise die Sanktionsregelungen; besonders bei Hartz IV.
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Weihnachtsgeld bei ALG II

Bitte beachten. Burghausen gewährt seinen ALG II-Bürgern Weihnachtsgeld. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.kinderaugen

Auf Grund der vielen Nachfragen teilt das Erwerbslosen Forum Deutschland mit, dass unsere Meinung ein Antrag auf Weihnachtsgeld für Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei keinen Sinn macht. Dies war ein Versuch einer Aktion im Jahr 2005. Inzwischen ist aber durch das Fortentwicklungsgesetz zu Hartz IV festgestellt worden, dass das Weihnachtsfest nicht extra vorgesehen ist. Entsprechende Klagen bei Sozialgerichten bzw. Landessozialgerichten waren auch nicht erfolgreich.  
Das Erwerbslosen Forum Deutschland verweist deshalb noch mal auf die Umfrage, die zusammen mit „Gegen Hartz“ gemacht wird. In der nächsten Woche soll eine Auswertung gemacht werden und die schon jetzt abzeichnenden Ergebnisse den verantwortlichen Politikern vorgestellt werden.

 

Der kleine Betrug angesichts des großen Betrugs

Gastbeitrag von Roland Riedl

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Katalog der Grausamkeiten

CA57FSWHDie Empfehlungen der CDU/CSU zu Hartz IV


Die durch die Union vorgelegten Empfehlungen zu Hartz IV lesen sich wie ein Katalog der Grausamkeiten. Es fragt sich, welches Menschenbild die Macher des nachfolgenden Papiers haben. 

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Stationäre Einrichtungen im Sinne des Paragraph 7 Abs 4 SGB II

Gutachten von Prof. Dr. jur. Johannes Münder

TU Berlin,  Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht

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