Kürzungen / Sanktionen bei Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern unheilbar rechtswidrig wenn…

geldWer als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern eine Sanktion erhält, dem müssen im Sanktionsbescheid in jedem Fall Sachleistungen gewährt werden, egal ob der Betroffene einen Antrag hierauf gestellt hat, oder nicht.

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Nicht vergessen: Ende der Familienversicherung ab 1.1.2016 eigene Versicherungspflicht für ALG II-Bezieher

Die gesetzliche Änderung hat grundsätzlich keine leistungsrechtlichen Auswirkungen für die Versicherten. Durch den Wegfall des Vorrangs der Familienversicherung fallen diese Bezieher von Arbeitslosengeld II ab dem 1.1.2016 in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die eintretende versicherungsrechtliche Statusänderung haben alle Betroffenen ALG II-Bezieher ein neues Krankenkassenwahlrecht und können zu diesem Zeitpunkt eigenständig eine neue gesetzliche Krankenkasse wählen.

Wählt ein betroffener Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankenkasse und teilt dies dem Jobcenter mit, übernimmt die Wahl der Krankenkasse das Jobcenter an seiner Stelle. Hierbei erfolgt die Anmeldung bei derselben gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsbezieher vorher familienversichert war.

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Ummeldekosten des Telefonanschlusses müssen bei Zwangsumzug vom Jobcenter gezahlt werden

Ummeldekosten fürden Telefonanschluss sind als notwendige Umzugskosten zu gewähren, wenn der Umzug vom Jobcenter veranlasst worden oder aus anderen Gründen notwendig ist – urteilte das SG Dortmund.

Bei der im Regelsatz enthalten Position für Telefonkosten handele es sich nur um die monatlichen Kosten, nicht jedoch für die Bereitstellung des Anschlusses – so das SG DO.
SG Dortmund S 33 AS 1731/13, U.v. 07.10.2015
hier geht es zum Volltext des Urteils KLICK


Bundessozialgericht: Regelsatzkürzung bei Krankenhausaufenthalt sind rechtswidrig

Mit Musterüberprüfungsantrag zur Rücknahme der Regelsatzkürzungen in der Vergangenheit 

Mit seinem Grundsatzentscheidungen vom 18.06.2008 (Az.: B 14 AS 22/07 R und B 14 AS 46/07 R) hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass eine Kürzung des Regelsatzes wegen eines Krankenhausaufenthaltes zumindest bis 31.12.2007 gesetzeswidrig ist. Es fehlte an der gesetzlichen Grundlage, wonach Leistungen hätten gekürzt werden.

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Hartz IV: Regelungen zur Zahlung bei Arbeitsaufnahme

Wenn in einem laufenden Monat eine Arbeit aufgenommen wird, die Zahlung aber erst im Folgemonat erfolgt, so ist im Monat der Arbeitsaufnahme die volle Leistung zu gewähren. Erfolgt die Zahlung bereits im Monat der Arbeitsaufnahme (und sei es am letzten Tag), so ist sie voll auf die Leistung zum Lebensunterhalt dieses Monats anzurechnen. Ggf. ist dem Hartz IV-Betroffenen ein Darlehen zu gewähren.
Es gibt hier keine Tagesabrechnung in dem Sinne: 1.8 – 19.8. bedürftig, 20.8 – 31.8 nicht bedürftig. Falsch wäre daher zu glauben, das ALG II müsste nur für 11 Tage an die ARGE erstattet werden.
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