Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln

eejLeipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.

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FDP: Hartz IV-Betroffene tragen nicht zur Stadtentwicklung bei

wetterHessisches Wetter ködert lieber jahrelang Besserverdienende mit jeweils 1000 EUR pro Kind

Wetter/Bonn. Für einen Skandal sorgte im hessischen Wetter die FDP, als ihr Stadtverordneter Karl Zissel (FDP) sich gegen den Zuzug von Hartz IV-Beziehern wehrte. Ebenso wie der Staat sich nur die erwünschten Zuwanderer aussuche, habe die Stadt Wetter das Recht „Personen anzusiedeln, die zur Entwicklung der Stadt beitragen". Damit beschloss das Stadtparlament mit einer Mehrheit aus CDU, FDP und Grünen am Dienstag, dass in Wetter zukünftig besser verdienende Eltern mit jeweils 1000 EUR pro Kind und Jahr gefördert werden, wenn sie ein Haus bauen oder kaufen. Verteidigt wurde dies damit, dass man damit dem Bevölkerungsrückgang in Wetter entgegentreten wolle. Das Erwerbslosen Forum übte heftige Kritik an dem Beschluss und der Stellungnahme der FDP. In den Kommunen würden die wahren Interessen der Partei deutlich, nämlich ausschließlicher Einsatz für Besserverdienende.

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