Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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Solidarität für das Erwerbslosen Forum Deutschland zu den absurden Ermittlungen

LINKE in NRW verurteilt Ermittlungen gegen Erwerbslosenforum

NRW – Die LINKE in NRW verurteilt Ermittlungen gegen Erwerbslosenforum und hat am 18.11.2007 einstimmig die nachstehend abgedruckte Resolution verabschiedet. Ebenso haben die LINKE Bonn und der Vorsitzende des Wuppertaler Vereins: Tacheles e. V., Harald Thomeé und nicht mehr zählbare Benutzer des Erwerbslosen Forum Deutschland und andere ihre Solidarität und Unterstützung bekundet. Dafür bedanken wir uns sehr, auch für die finanzielle Unterstützung für einen Rechtsanwalt.

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Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln

eejLeipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.

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Gestrige Beschlüsse gleichen einer Kriegserklärung an Erwerbslose

Demonstration am 3. Juni in Berlin wird jetzt erst recht die Initialzündung für Widerstand sein 

Die gestern im Bundestag verabschiedeten Verschärfungen bei ALG-II Beziehern lösten bei zahlreichen Betroffenen Bestürzung aus. Viele Initiativen verglichen die Beschlüsse und deren Erklärungen dazu als eine Kriegserklärung gegen Arbeitslose, die jetzt vollends unter absoluter Willkür von Behörden gestellt werden. Die morgige Demonstration soll nun erst recht die Lunte für den Widerstand und zivilen Ungehorsam sein, damit es letztendlich nicht zur Umsetzung der geplanten Verschärfungen kommt.

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