Aufruf: Erneute Aktion – Zahltag von „AGENTURSCHLUSS“- ARGE Köln am 3. Dezember

IMG_0668Nach dem erfolgreichen Aktionscamp vor der ARGE Köln am 1. und 2. Oktober durch „AGENTURSCHLUSS“ steht nun eine neue Aktion von „AGENTURSCHLUSS“ an. (http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/
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) Dabei soll wiederum ein Zahltag durchgesetzt werden.  Termin ist der 3. Dezember ARGE Köln-Mühlheim. Trotz eines massiven Polizeiaufgebotes (Hundertschaft) konnte am 1. und 2. Oktober das Foyer der Kölner ARGE besetzt werden. „AGENTURSCHLUSS“ freut sich über zahlreiches Erscheinen. Wir vom Erwerbslosen Forum Deutschland möchten Euch dazu ebenfalls aufrufen, da wir uns auch diesmal wieder mit zahlreichen anderen Initiativen beteiligen. Tacheles e.V. aus Wuppertal wird auch diesmal wieder eine Beratung für Erwerbslose durchführen.
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Sozialrichterin sauer: Hartz IV-Behörde nimmt Beschluss nicht ernst

alg-iiVestische ARGE Dorsten verweigert trotz Eilbeschluss weiterhin die Zahlungen

Dorsten/Bonn. Trotz eines Eilbeschlusses des Sozialgericht Gelsenkirchen (15.03.2007)weigert sich die ARGE hartnäckig einem 61jährigen Hartz IV-Empfänger seine zustehenden Leistungen auszuzahlen. Die zuständige Richterin zeigte sich darüber gestern erbost und gab dem Mann die Empfehlung, dass er heute nochmals mit dem Beschluss zu dem zuständigen Sachbearbeiter gehen sollte und ihm erklären sollte, dass der Beschluss ernst zunehmen sei und unverzüglich umzusetzen wäre. Der Sachbearbeiter zeigte sich unbeeindruckt und schickte ihn wieder unverrichteter Dinge nach hause und versprach anzurufen. Auf diesen Anruf wartete der Hartz IV-Betroffene vergeblich. Dass ich schon eine fristlose Kündigung meiner Wohnung erhalten habe und seit Tagen nichts mehr zu essen habe, nahm der Sachbearbeiter nur lächelnd zur Kenntnis", so Dorstener, der sich an das Erwerbslosen Forum Deutschland wandte.

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Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln

eejLeipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.

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