Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe. Weiterlesen
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FDP: Hartz IV-Betroffene tragen nicht zur Stadtentwicklung bei
Hessisches Wetter ködert lieber jahrelang Besserverdienende mit jeweils 1000 EUR pro Kind
Wetter/Bonn. Für einen Skandal sorgte im hessischen Wetter die FDP, als ihr Stadtverordneter Karl Zissel (FDP) sich gegen den Zuzug von Hartz IV-Beziehern wehrte. Ebenso wie der Staat sich nur die erwünschten Zuwanderer aussuche, habe die Stadt Wetter das Recht „Personen anzusiedeln, die zur Entwicklung der Stadt beitragen". Damit beschloss das Stadtparlament mit einer Mehrheit aus CDU, FDP und Grünen am Dienstag, dass in Wetter zukünftig besser verdienende Eltern mit jeweils 1000 EUR pro Kind und Jahr gefördert werden, wenn sie ein Haus bauen oder kaufen. Verteidigt wurde dies damit, dass man damit dem Bevölkerungsrückgang in Wetter entgegentreten wolle. Das Erwerbslosen Forum übte heftige Kritik an dem Beschluss und der Stellungnahme der FDP. In den Kommunen würden die wahren Interessen der Partei deutlich, nämlich ausschließlicher Einsatz für Besserverdienende.