Hartz IV: Bundesregierung bestätigt, dass die Sanktionen beim Hungertod in Speyer rechtswidrig waren

Präventivmaßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle sind aber nicht vorgesehen. Trotz rechtwidriger Sanktionen soll die GFA keine Schuld tragen

 

Berlin/Speyer (pr-sozial) Am 15.April wurde in Speyer ein 20järiger Hartz IV-Betroffener tot in der Wohnung seiner Mutter aufgefunden. Als Todesursache wurde bei dem sehr stark abgemagerten Mann Herzversagen in Folge durch Verhungern festgestellt. Seine ebenfalls sehr stark abgemagerte Mutter gab an, dass beide sich nichts mehr zu essen leisten konnten, da die zuständige Hartz IV-Behörde beiden das Arbeitslosengeld II auf Null reduziert hatte. Die Bundestagsfraktion „Die Linke.“ nahm dies zu einem Anlass, um von der Bundesregierung zu erfahren, welche Kenntnisse und weitergehenden Schlussfolgerungen sie aus dem Fall ziehen würde. Die Antwort der Bundesregierung wurde damit beantwortet, dass die Absenkung der Regelleistungen nicht der geltenden Rechtslage entsprochen hätte.

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Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes führt offenbar zu Auszahlungsproblemen

alg-iiBetroffene sollen sich keineswegs von den Argen abwimmeln lassen

Bonn/Erfurt  – Die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes ab 1. Juli führt offenbar zu neuen Computerproblemen. Die Erhöhung des ALG II kann dazu führen, dass Erwerbslose unter Umständen im Juli keine Leistungen erhalten. Dies berichtete die „Thüringer Allgemeine“ in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe eine Sprecherin der Zeitung bestätigt, dass es bundesweit etwa 70.000 Fälle geben würde, indem die Umstellung auf 347 Euro nicht automatisch erfolgen würde. Es handelt sich um ausgewählte Fallkonstellationen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warnte die Bundesagentur für Arbeit dieses Problem nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Menschen mit Hartz IV hätten nicht den geringsten Spielraum um auch nur Tageweise die von der Bundesagentur geschuldeten Leistungen zu überbrücken.

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