Erheben wir unsere Stimmen in Irland!
Am 13. Dezember unterzeichneten die Regierungschefs der EU den "Vertrag von Lissabon", der 2009 in Kraft treten soll. Dieser Vertrag soll zukünftig die Arbeit der europäischen Union regeln. Wie auch schon die 2005 in Frankreich und den Niederlanden abgelehnte EU-Verfassung wird dieser Vertrag die aktuelle wirtschaftsliberale Ausprägung der Europäischen Union noch stärker verankern. Interessen für ein sozial ausgeglichenes Europa der Menschen fanden zu wenig oder keine Berücksichtigung.
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Personelle Konsequenzen nach Gewalt in Bonner ARGE gefordert
Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert von der Stadt Bonn und der Arbeitsagentur personelle Konsequenzen nach dem am Montag der Sicherheitsdienst der Bonner ARGE mit völlig inakzeptablen Methoden einen Hartz IV-Bezieher gewaltsam aus der ARGE entfernt hatte. Während einer Wartezeit war es zu einer verbalen Eskalation zwischen einem Kunden und einer Sachbearbeiterin der Kundentheke gekommen indessen Verlauf der Sicherheitsdienst der Bonner ARGE den Mann gewaltsam aus der ARGE entfernt hat. Weiterlesen
Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes führt offenbar zu Auszahlungsproblemen
Betroffene sollen sich keineswegs von den Argen abwimmeln lassen
Bonn/Erfurt – Die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes ab 1. Juli führt offenbar zu neuen Computerproblemen. Die Erhöhung des ALG II kann dazu führen, dass Erwerbslose unter Umständen im Juli keine Leistungen erhalten. Dies berichtete die „Thüringer Allgemeine“ in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe eine Sprecherin der Zeitung bestätigt, dass es bundesweit etwa 70.000 Fälle geben würde, indem die Umstellung auf 347 Euro nicht automatisch erfolgen würde. Es handelt sich um ausgewählte Fallkonstellationen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warnte die Bundesagentur für Arbeit dieses Problem nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Menschen mit Hartz IV hätten nicht den geringsten Spielraum um auch nur Tageweise die von der Bundesagentur geschuldeten Leistungen zu überbrücken.
ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeit bei Forderungen gegenüber Alg2-Empfänger/-innen ein,
Kontoauszüge per Post oder Abgabe zu verlangen sowie eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der ARGE unterschreiben zu lassen
Konfrontiert mit einer „Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen. Die ARGE reagiere dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.