Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln

eejLeipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.

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Post von der Mainzer Staatskanzlei für Bewerber der Wasch- und Rasieraktion

waschen-rasierenHeutige ALG II-Sanktionen gegen Henrico F. könnten ein voreiliger Schnellschuss gewesen sein

Mainz. Die Bewerber, die im Rahmen der Friseuraktion: „Waschen und Rasieren, Kurt Beck gibt uns einen Job!“, ihre Bewerbungsmappe dem Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmeier (SPD) übergeben haben, sollen noch diese Woche Post erhalten. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland sagte ein Sprecher der Kanzlei, dass die Briefe nur noch unterschrieben werden müssten. Der Erwerbslose Henrico F., dem der SPD-Vorsitzende, Kurt Beck geraten hatte, sich zu waschen und rasieren, dann bekäme er auch einen Job, erhält vom Wiesbadener Sozialamt ein Kürzungsbescheid. Er hatte heute dem Sozialamt Wiesbaden mitgeteilt, dass er sich nicht zu den von der Behörde geäußerten Vorwürfen äußern möchte. Ein voreiliger Schnellschuss, der sich gegen das Sozialamt richten könnte, meinte das Erwerbslosen Forum Deutschland.

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