NRW-Minister Laumann: «Hartz IV-Regelsätze für Kinder waren nie wissenschaftlich»

laumann1Bonn – Auf einer Regionalkonferenz zum Sozialbericht 2007 (NRW) entgegnete heute in Bonn der NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf eine Frage zu Regelsätzen für Hartz IV-Kinder und Lernmaterialen, dass für die Bemessung des Kinderregelsatzes nie wissenschaftlichen Erkenntnissen vorlagen. «Ich kenne den Mensch noch aus meiner Zeit als Bundestagsabgeordneter, der dies verbrochen hat. Leider sitzt er da noch heute», so Laumann heute in Bonn. Ebenso hielt der Minister die Aufteilung der Altergruppe von 0 bis 14 Jahren für ungeeignet. «Da muss noch an den Hartz IV-Gesetzen nachgebessert werden». Laumann sagte auch, dass bei der Schaffung des Sozialgesetzbuchs II der Posten für Lernmittel bei Kindern nicht berücksichtigt worden sei. Weiterlesen

Regelsatzerhöhung anscheinend heimlich wieder einkassiert – Betrug an Hartz IV-Empfängern?

alg-iiStatt 347 nur 323,87 Euro im Februar 2008

Bonn – Die zum 1. Juli eingeführte Regelsatzerhöhung scheint von einigen Hartz IV-Behörden heimlich durch einen Rechentrick wieder einkassiert zu werden. Diesen Eindruck hat zumindest das Erwerbslosen Forum Deutschland. Der Initiative liegen inzwischen einige Bescheide von Hartz IV-Betroffenen vor, wonach Behörden dazu übergehen im nächsten Jahr für den Monat Februar statt 347 Euro nur 323,87 Euro auszuzahlen. Dabei wird für den Monat Februar 2008 kurioserweise nur 28 Tage zu Grunde gelegt, obwohl er wegen des Schaltjahres 29 Tage hat. Laut Auskunft der Pressestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales würde es eine solche Regelung nicht geben. „Es gilt ein monatlich gleich bleibender Regelsatz von 347 Euro für Alleinstehende.“ Der Job-Center Cottbus sagte (heute) gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland, dass sie selbst keinen Einfluss auf die Berechnung hätten. Diese würden zentral in Nürnberg angefertigt. Aus Nürnberg teilte die die Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit mit, dass Fachleute in der Bundesagentur prüfen würden, was da falsch laufen würde, nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland ihr solche falsch berechneten Bescheide zugesandt hatte. Weiterlesen

Post von der Mainzer Staatskanzlei für Bewerber der Wasch- und Rasieraktion

waschen-rasierenHeutige ALG II-Sanktionen gegen Henrico F. könnten ein voreiliger Schnellschuss gewesen sein

Mainz. Die Bewerber, die im Rahmen der Friseuraktion: „Waschen und Rasieren, Kurt Beck gibt uns einen Job!“, ihre Bewerbungsmappe dem Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmeier (SPD) übergeben haben, sollen noch diese Woche Post erhalten. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland sagte ein Sprecher der Kanzlei, dass die Briefe nur noch unterschrieben werden müssten. Der Erwerbslose Henrico F., dem der SPD-Vorsitzende, Kurt Beck geraten hatte, sich zu waschen und rasieren, dann bekäme er auch einen Job, erhält vom Wiesbadener Sozialamt ein Kürzungsbescheid. Er hatte heute dem Sozialamt Wiesbaden mitgeteilt, dass er sich nicht zu den von der Behörde geäußerten Vorwürfen äußern möchte. Ein voreiliger Schnellschuss, der sich gegen das Sozialamt richten könnte, meinte das Erwerbslosen Forum Deutschland.

Weiterlesen

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

Weiterlesen