Psych KG und ALG II

ALG II-Anspruch für psychisch kranke Personen, die zwangweise untergebracht sind

Personen die im Sinne des § 107 SGB V zwangsweise untergebracht sind erhalten auf jeden Fall Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei, so die Bundesagentur für Arbeit. Weiterlesen

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 auf_ihrer_seite_580qTV-Empfehlung Mittwoch 09.08.2006 WDR 3 20:15

 

 

 

rechtliche Stellungnahme durch das Erwerbslosen Forum Deutschland für die Sendung erstellt.

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