Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert

Ab Juli auch wichtige Änderungen für Bedarfsgemeinschaften bei Widersprüchen

Bonn/Nürnberg – Die Bundesagentur für Arbeit hat heute allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften (Argen) Weisung erteilt, dass für Hartz  IV-Betroffene die Widerspruchsfrist bei den Änderungsbescheiden auf den 29. Juni geändert wird. Damit reagierte Die Bundesagentur auf die Kritik des Erwerbslosen forum Deutschland und der unabhängigen Sozialberatung Bochum. Zahlreiche Betroffene hatten sich beschwert, dass sie erst Ende letzter Woche ihre Änderungsbescheide erhalten hatten, diese aber mit einem Datum vom 2. Juni versehen waren und ohne Poststempel versehen waren. Die BA begründete dies damit, dass Aufgrund der Vielzahl der zentral erstellten Bescheide (fast 2 Millionen Änderungsbescheide) diese nicht mit dem aktuellen Tagesdatum versandt werden konnten. Stattdessen wurden die Bescheide generell mit dem 02.Juni datiert (dieses Datum erscheint sowohl auf den Bescheiden als auch in den Druckprotokollen). „Wir sind froh, dass die Bundesagentur hier eingelenkt hat, denn sonst hätten viele Betroffene Rechtsnachteile gehabt, weil sie Fristen überhaupt nicht einhalten hätten können. Allerdings fordern wir nach wie vor, dass die BA ihre Praxis einstellt und Post ohne Poststempel versendet. Somit wird den Empfängern der Nachweis des tatsächlichen Erhalts verunmöglicht, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland.
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Hungerstreik von Rüdiger S. doch nicht beendet

hungernVerwaltung in Osterode will die Heizkosten noch weiter reduzieren 

Wieda, Osterode. Entgegen gestrigen Ankündigungen, dass Rüdiger S. aus Wieda seinen Hungerstreik beendet habe, kündigte dieser heute an, dass er keineswegs den Hungerstreik beendet. In den gestrigen Verhandlungen im Landkreis Osterode, unter Anwesenheit des Vermittlers Prof. Peter Grottian, wollte der erste Kreisrat, Gero Geißlreiter, sogar die Heizkosten von bisher erstatteten 79 EUR auf 28 EUR reduzieren. Da Rüdiger S. die kälteren Monate in seinem kleinen Badezimmer verbrachte und dadurch einen geringeren tatsächlichen Bedarf habe, sei dies juristisch machbar. Als Nachweis des geringeren Bedarfes verwendet Geißlreiter die Abrechnung des Energielieferanten für das Jahr 2006 – welches Rüdiger S. notgedrungen zur Abwendung von Verschuldung in seinem Badezimmer verbracht hatte. Außerdem würden sich Rückforderungen für den Kreis ergeben, da Rüdiger S. durch sein Leben im Badezimmer sogar weniger als die knappe pauschalierte Heizkostenerstattung verbraucht habe.

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Rechtsanwälte angeblich Akten von Hartz IV Empfängern geschönt

P3180835Das Thema Akteneinsicht für Anwälte in der Bonner ARGE nimmt an Schärfe zu

Die Bonner Behörde für Arbeitslosengeld II Empfänger versendet den Anwälten seit September keine Akten mehr in ihre Kanzleien. Damit können Anwälte nur noch unter Aufsicht von Behördenmitarbeitern Einsicht in die Akte ihrer Mandanten nehmen. Die ARGE verteidigt dies, da in der Vergangenheit angeblich Akten geschönt wurden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland spricht von einem ungeheuerlichen Vorwurf, dem Beweise folgen müssen.

 

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TV Tipp Auf Ihrer Seite

 auf_ihrer_seite_580qTV-Empfehlung Mittwoch 09.08.2006 WDR 3 20:15

 

 

 

rechtliche Stellungnahme durch das Erwerbslosen Forum Deutschland für die Sendung erstellt.

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Franz Müntefering: Wachstum muss sich am Arbeitsmarkt niederschlagen

Erwerbslosen Forum Deutschland sieht keine Trendwende am Arbeitsmarkt

Berlin/Bonn. Die jüngsten Zahlen aus Nürnberg sorgten für positive Stimmung beim Bundesministerium für Arbeit- und Soziales. Jedoch bliebe es Hauptaufgabe, dass sich das eingestellte Wirtschaftswachstum am Arbeitsmarkt niederschlagen müsse. 

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