Sparkasse: Datenschutz bei Hartz IV-Beziehern wird nicht so genau genommen

sparkasse1Die größte Sparkasse (Köln-Bonn) gibt ungeprüft bereitwillig Auskünfte über ALG II-Bezieher
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Köln – Sichtlich geschockt war Frau F. (Name geändert) aus Köln als sie ein Schreiben der Sparkasse Köln öffnete. Der Hartz IV-Bezieherin wurde von der größten deutschen Sparkasse mitgeteilt, dass die Kölner Hartz IV-Behörde (ARGE Köln) die Bank um die Offenlegung ihres Kontos für einen Zeitraum im Jahr 2007 gebeten hat. Wegen entsprechender Auskünfte solle sie sich nicht an die Sparkasse wenden, sondern an die zuständige ARGE. Als Begründung für die Aufhebung des Datenschutzes wurde der § 60 Sozialgesetzbuch Zwei genommen. Dieser besagt, dass Banken und Versicherungen zu Auskunftserteilung verpflichtet werden können, wenn sich ein Sachverhalt auf anderen Weg nicht aufklären lässt. Allerdings sind an diesen Paragraphen hohe Auflagen gestellt, die anscheinend für die Kölner ARGE als auch für die Sparkasse nicht gelten. Weiterlesen

SÜDKURIER unterdrückt Artikel über Arbeitslosen-Initiative

In der Vergangenheit hat die Autorin des untenstehenden Artikels für die regionale Tageszeitung Südkurier mehr als 200 Artikel in allen journalistischen Darstellungsformen geschrieben. Alle Artikel wurden gedruckt und honoriert; der Südkurier hatte noch nie einen Artikel abgelehnt. Unter den journalistisch bearbeiteten Themen waren unter anderem solche für Nonprofis ungeeignete wie ein Oberbürgermeister-Wahlkampf oder der Besuch von Bundesministern in der Region. Weiterlesen

Psych KG und ALG II

ALG II-Anspruch für psychisch kranke Personen, die zwangweise untergebracht sind

Personen die im Sinne des § 107 SGB V zwangsweise untergebracht sind erhalten auf jeden Fall Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei, so die Bundesagentur für Arbeit. Weiterlesen