Presse vom 07.03.2007

Anbei eine Presseschau zu den Hartz IV-Stelzen

Gottschalk entschuldigt sich für "Hartz IV-Witz"
DWDL.de – 6. März 2007
Gestern haben wir noch spekuliert, heute ist es Realität: "Bild" gab Thomas Gottschalk Gelegenheit sich für seine Bemerkung über Hartz IV-Empfänger zu
Ärger wegen Hartz-IV-Witz: ZDF will antworten
Neuß-Grevenbroicher Zeitung – 5. März 2007
Mainz (RPO). Mit seinem Witz über Hartz-IV-Empfänger hat Moderator Thomas Gottschalk für Ärger gesorgt. Er hatte am Samstag in seiner Sendung "Wetten, dass.
Hartz IV: Entschuldigung von Gottschalk gefordert
gegen-hartz.de – 5. März 2007
Die Erwerbslosen Initiative "Erwerbslosen Forum Deutschland" fordert in einem offenen Brief dazu auf, dass sich der Showmaster Thomas Gottschalk
Gottschalk nach Hartz IV-Witz in der Kritik
DWDL.de – 5. März 2007
Mit einer beiläufigen Bemerkung über "Hartz IV"-Empfänger bei "Wetten, das..?" hat sich Thomas Gottschalk Kritik eingehandelt – obwohl er sich bereits

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Schulverweis wegen Antinazisymbolen zurückgezogen

Jetzt werden Nazis gebannt
(Mit freundlicher Genehmigung: Linke Zeitung) 


Der Protest gegen den angedrohten Rauswurf von seiner berufsschule war erfolgreich!
Folgende Nachricht wurde vom Betroffenen an die Redaktion der Linke Zeitung gerichtet:

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Rechtsanwälte angeblich Akten von Hartz IV Empfängern geschönt

P3180835Das Thema Akteneinsicht für Anwälte in der Bonner ARGE nimmt an Schärfe zu

Die Bonner Behörde für Arbeitslosengeld II Empfänger versendet den Anwälten seit September keine Akten mehr in ihre Kanzleien. Damit können Anwälte nur noch unter Aufsicht von Behördenmitarbeitern Einsicht in die Akte ihrer Mandanten nehmen. Die ARGE verteidigt dies, da in der Vergangenheit angeblich Akten geschönt wurden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland spricht von einem ungeheuerlichen Vorwurf, dem Beweise folgen müssen.

 

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TV Tipp Auf Ihrer Seite

 auf_ihrer_seite_580qTV-Empfehlung Mittwoch 09.08.2006 WDR 3 20:15

 

 

 

rechtliche Stellungnahme durch das Erwerbslosen Forum Deutschland für die Sendung erstellt.

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Politische Willensbildung durch Gericht verboten

27. Kammer des Berliner Landgericht verhängt einstweilige Verfügung gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration vom 3. Juni -gegen Sozialabbau- Martin Behrsing
Berlin/Bonn. Die 27. Kammer des Berliner Landgerichtes hat gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3. Juni, Martin Behrsing eine einstweilige Verfügung unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250.000 EUR, ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft erlassen. Gegenstand war der Antrag der Berliner BVG-Tochter VVR-Berek GmbH indem ihm zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum verboten wird. Behrsing, zugleich auch Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die einstweilige Verfügung als völlig absurd und warf dem Berliner Landgericht vor, außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit entschieden  zu haben. Er äußerte die Vermutung, dass dem Bündnis der Demonstration im Nachhinein politisch geschadet werden soll. Weiterlesen