Nach Tod seines Mitbewohners – Obdachlosenheim sei für verbliebenen Hartz IV-Bezieher zumutbar

 ARGE weigert sich die Kosten der Unterkunft für eine Übergangszeit zu zahlen und verweist auf das Obdachlosenheim
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Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft der ARGE Rhein-Sieg menschenverachtenden Umgang in Zusammenhang mit einem Freitod des Hartz IV-Beziehers H.G und dem verbleibenden Mitbewohner Achim. H. vor. H.G. wurde nach einer Vermisstenanzeige von Achim H.., vor drei Wochen tot in seiner Garage aufgefunden, nachdem dieser seine Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt dem erheblichen Druck der ARGE Rhein-Sieg nicht mehr standhalten wollte. Die beiden hatten zusammen ein Wohnung angemietet und sich die Kosten der Unterkunft geteilt. Sofort nach dem Tod wurde Achim. H. bei der ARGE Rhein-Sieg vorstellig und der Behördenleiter der ARGE in Troisdorf versprach, dass er vorerst in der Wohnung bleiben könne und die vollen Kosten der Unterkunft getragen würden, bis er eine angemessene Wohnung findet. Nach einem heutigen Schreiben will sich jedoch die ARGE nun nicht mehr an ihr Versprechen halten und nur einen Anteil an den Unterkunftskosten bezahlen.

Wörtlich heißt es in dem abgelehnten Antrag:
»Sie sind alleine lebend und bei drohender Wohnungslosigkeit wäre eine Unterbringung jederzeit möglich und von Ihnen in Kauf zu nehmen».  
Was nichts anderes heißt, dass Achim H. sich auf ein Obdachlosenheim einstellen soll, da der Vermieter nun jederzeit die Möglichkeit hat Achim H. sofort vor die Tür zu setzen.
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