Die größte öffentliche Bibliothek Deutschlands – Teil 3
von Maja Binder, Berlin
Dass die Hauptgewinner der Vergabe-Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 2006/2007 in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin nicht die 2×20 ABM-Mitarbeiter/innen waren, dürfte bereits klar geworden sein: Sie standen am Ende der Maßnahme genau so bedürftig wieder bei ihren JobCentern an wie zuvor.
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Hat die BA Hartz IV-Empfängern Fahrtkosten in vermutlicher Millionenhöhe vorenthalten?
– Oder den Petitionsausschuss mit Fehlinformationen versorgt ?
Berlin/Bonn – «Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen», so aus einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (Merkblatt 3 Herausgegeben 2006). Diese Regelung ist seit vielen Jahren Erwerbslosen bekannt, dass grundsätzlich nur Fahrtkosten ab sechs Euro übernommen werden. Dem Erwerbslosen Forum Deutschland wurde jedoch heute bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit diese Regelung anscheinend anders versteht, aber den Betroffenen bisher nie mitgeteilt hat, dass grundsätzlich mehre Fahrten unter sechs Euro zusammengefasst werden können und die Aufwendungen dann erstattet werden. Die bisherige Praxis sei, dass Betroffene die Kosten nicht erstattet bekommen. Weiterlesen