Merkel’sche Unschärfe – Erwerbslosen Forum in Tagesschau und Tagesthemen 14.07.2008

Merkel stolpert über Sozialtarif bei Strom. Erwerbslosen Forum zieht Musterantrag zurück
Montag, 14. Juli 2008
1. Tagesschau 20:00 Uhr

{youtube}Gy5AjQHVPJw{/youtube}

Weiterlesen

SG Köln: Schallende Ohrfeige für die ARGE-Rhein-Sieg

Einwurf einer Bewerbung unter Zeugen reicht aus.

der Antragsteller hat jedoch dazu unter Beweisangebot – und eine entsprechende Beweiserhebung bleibt unabhängig davon, dass schon die Antragsgegnerin gem. den §3 20, 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X zur entsprechenden Beweiserhebung im Verwaltungsverfahren berechtigt war, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten – vorgebracht, dass er eine schriftliche Bewerbung abgesandt habe. Weiterlesen

Hat die BA Hartz IV-Empfängern Fahrtkosten in vermutlicher Millionenhöhe vorenthalten?

ba– Oder den Petitionsausschuss mit Fehlinformationen versorgt ?

Berlin/Bonn – «Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen», so aus einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (Merkblatt 3 Herausgegeben 2006). Diese Regelung ist seit vielen Jahren Erwerbslosen bekannt, dass grundsätzlich nur Fahrtkosten ab sechs Euro übernommen werden. Dem Erwerbslosen Forum Deutschland wurde jedoch heute bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit diese Regelung anscheinend anders versteht, aber den Betroffenen bisher nie mitgeteilt hat, dass grundsätzlich mehre Fahrten unter sechs Euro zusammengefasst werden können und die Aufwendungen dann erstattet werden. Die bisherige Praxis sei, dass Betroffene die Kosten nicht erstattet bekommen. Weiterlesen

Teuerer Schulbeginn in Rheinland-Pfalz – Hartz IV-Mutter musste 563,50 Euro hinlegen

schulunterrichtAsbach/Bonn.- Mit dem Ende der Ferien musste eine Mutter mit Hartz IV-Leistungen für ihre drei schulpflichtigen Kinder einen Betrag von 563,50 Euro aufbringen, obwohl der Hartz IV-Regelsatz dafür überhaupt keinen Posten vorsieht. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten wurde von der zuständigen Arge in Asbach (bei Neuwied) abgelehnt. Der Regelsatz sei abschließend und in ihm alle Kosten  – auch die für die Schule – enthalten. Mündlich wurde der Mutter von einer Sachbearbeiterin der Arge vorgehalten, dass die Regelsatzverordnung ja monatlich einen Ansparbetrag für Bleistifte und Hefte in Höhe von 1,63 vorsehen würde und sie diesen hätte ansparen müssen. Zur Verdeutlichung: 1,63 jeweils für 3 Kinder ein Jahr angespart ergibt einen Betrag von 58,68. Damit fehlen immer noch knapp 500 Euro.
Weiterlesen