Hat die BA Hartz IV-Empfängern Fahrtkosten in vermutlicher Millionenhöhe vorenthalten?

ba– Oder den Petitionsausschuss mit Fehlinformationen versorgt ?

Berlin/Bonn – «Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen», so aus einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (Merkblatt 3 Herausgegeben 2006). Diese Regelung ist seit vielen Jahren Erwerbslosen bekannt, dass grundsätzlich nur Fahrtkosten ab sechs Euro übernommen werden. Dem Erwerbslosen Forum Deutschland wurde jedoch heute bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit diese Regelung anscheinend anders versteht, aber den Betroffenen bisher nie mitgeteilt hat, dass grundsätzlich mehre Fahrten unter sechs Euro zusammengefasst werden können und die Aufwendungen dann erstattet werden. Die bisherige Praxis sei, dass Betroffene die Kosten nicht erstattet bekommen. Weiterlesen

Wasch- und Frisieraktion gegen Kurt Beck vom Innenministerium genehmigt

Dem SPD-Vorsitzenden soll ein antiker Friseurstuhl geschenkt werden 

Mainz. Das für den 2. Januar geplante Happening: „Waschen und Rasieren – Kurt Beck gibt uns einen Job!“ kann nun doch, wie geplant stattfinden. Noch vor Weihnachten wurde den Veranstaltern inoffiziell mitgeteilt, dass der Landtagspräsident keine Ausnahmegenehmigung erteilen wolle. Am 2. Januar wollen zahlreiche Erwerbslose mit symbolischem Waschen und Rasieren deutlich machen, dass es sich der SPD-Vorsitzende zu einfach macht, wenn dies das Kriterium für die Überwindung der Arbeitslosigkeit sei. Zudem sollen dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten zahlreiche ernst gemeinte Bewerbungsmappen übergeben werden. Beck solle zeigen, ob er sich auch für andere persönlich einsetzt oder sein Einsatz im Fall Henrico F. nur eine Wiedergutmachung für seine verbale Entgleisung war.

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