Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe. Weiterlesen
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Hat die BA Hartz IV-Empfängern Fahrtkosten in vermutlicher Millionenhöhe vorenthalten?
– Oder den Petitionsausschuss mit Fehlinformationen versorgt ?
Berlin/Bonn – «Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen», so aus einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (Merkblatt 3 Herausgegeben 2006). Diese Regelung ist seit vielen Jahren Erwerbslosen bekannt, dass grundsätzlich nur Fahrtkosten ab sechs Euro übernommen werden. Dem Erwerbslosen Forum Deutschland wurde jedoch heute bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit diese Regelung anscheinend anders versteht, aber den Betroffenen bisher nie mitgeteilt hat, dass grundsätzlich mehre Fahrten unter sechs Euro zusammengefasst werden können und die Aufwendungen dann erstattet werden. Die bisherige Praxis sei, dass Betroffene die Kosten nicht erstattet bekommen. Weiterlesen
Arbeit in Landwirtschaft: Erwerbslosen Forum Deutschland wird zum Boykott aufrufen
Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland wird Erwerbslose dazu aufrufen, zukünftig die Arbeit in der Landwirtschaft zu boykottieren. Die große Koalition plant mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, dass vorübergehend Beschäftigte nicht mehr unfallversichert sind bzw. diese selbst zahlen. „Den Versicherungsschutz für vorübergehend Beschäftigte aufzuheben würde in letzter Konsequenz heißen, dass für diese Personen auch keine Unfallvorsorge mehr zu leisten wäre“, so die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm („agraheute.com“ vom 10.August) Weiterlesen
Zahlreiche Hartz IV-Folgebescheide falsch datiert
Bundesagentur für Arbeit versendet Post ohne Poststempel – Widerspruchsfrist unter Umständen schon abgelaufen
Bonn – Mit Beginn des Monats Juli wurden auch die Regelleistungen von Hartz IV erhöht und die Betroffenen bekamen Änderungs- bzw. Folgebescheide. Das Erwerbslosen Forum Deutschland machte jetzt darauf aufmerksam, dass zahlreiche Bescheide allerdings falsch datiert seien und die Betroffenen rechtlich nur wenige Tage zum Widerspruch hätten. So hätten sich bei der Initiative zahlreiche Menschen gemeldet, deren Bescheide auf den 2. Juni zurückdatiert seien, diese aber erst am Wochenende erhalten hätten. Die Bescheide, die aus Nürnberg versand wurden, trugen jedoch kein Poststempel. Ein Beweis des Empfangs sei so nicht möglich. Weiterlesen
ARGE Bonn – Akteneinsicht für Rechtsanwälte erheblich eingeschränkt
Arbeitslose erhalten seit September keine Kopien ihrer Akte
Bonn. Mehrere Bonner Rechtsanwälte/Innen haben gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bestätigt, dass sie seit September keine Akten mehr von ARGE Bonn zugeschickt bekommen. Sie müssen sich dafür selbst in die Behörde begeben und können dort nach Terminabsprache die Akte einsehen und durch ARGE Kopien anfertigen lassen. Arbeitslosengeld II-Empfänger selbst können grundsätzlich keine Kopien mehr in der ARGE erhalten. Die Kosten für die Anfahrtswege, Zeitfaktor und Kopien werden durch die ARGE nicht getragen.