Hat die BA Hartz IV-Empfängern Fahrtkosten in vermutlicher Millionenhöhe vorenthalten?

ba– Oder den Petitionsausschuss mit Fehlinformationen versorgt ?

Berlin/Bonn – «Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen», so aus einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (Merkblatt 3 Herausgegeben 2006). Diese Regelung ist seit vielen Jahren Erwerbslosen bekannt, dass grundsätzlich nur Fahrtkosten ab sechs Euro übernommen werden. Dem Erwerbslosen Forum Deutschland wurde jedoch heute bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit diese Regelung anscheinend anders versteht, aber den Betroffenen bisher nie mitgeteilt hat, dass grundsätzlich mehre Fahrten unter sechs Euro zusammengefasst werden können und die Aufwendungen dann erstattet werden. Die bisherige Praxis sei, dass Betroffene die Kosten nicht erstattet bekommen. Weiterlesen

Linksfraktion im Bundestag ruft zur Unterstützung der bundesweiten Demonstration am 03.06.2006 auf

Aufruf zur Teilnahme an der bundesweiten Demonstration "Schluss mit den Reformen gegen uns" am 3. Juni in Berlin, 13.00 Uhr Rotes Rathaus 

Am 3. Juni demonstrieren Menschen aus der gesamten Bundesrepublik gegen die zunehmenden Angriffe auf soziale Grundrechte und Arbeitsnehmer/innenrechte, gegen die weitere Absenkung der europäischen Sozialstandards sowie gegen die Militarisierung der Weltpolitik. Denn Schwarz-Rot macht da weiter, wo Rot-Grün aufgehört hat: Schon jetzt werden die Hartz IV–Gesetze insbesondere für Jugendliche verschärft. Der Kündigungsschutz soll ähnlich wie in Frankreich aufgeweicht und die Probezeit auf 24 Monate ausgedehnt werden.

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