Reich werden Dank Hartz IV- Zockt Berliner Arbeitsvermittlung Arbeitslose ab?

 «Joblife Arbeitsvermittlung» erstellt haarsträubende Massenbewerbungen und kassiert für jedes Schreiben auch noch 5 Euro. (Pressemitteilung zur freien Verwendung) Lesen Sie auch dazu: Spiegel-Online:
Wie Jobvermittler Arbeitssuchende abzocken
Von Heike Sonnberger Rechtschreibfehler, wahllose Adressen, fehlende Anlagen: Im Auftrag von Arbeitslosen verschickt eine Berliner Agentur Bewerbungen, die vor Fehlern nur so strotzen. Das Unternehmen weist alle Vorwürfe zurück – und zeigt doch, wie bei der Arbeitsvermittlung Geld verschwendet wird.

Berlin – Das Angebot war verlockend. «Joblife Arbeitsvermittlung» wirbt mit offenen Stellen und guten Kontakten zu Firmen. Laut Werbung erstellt die Arbeitsvermittlung mit vier Filialen in Berlin professionelle Bewerbungsunterlagen und versendet jeden Monat für den Bewerber individuelle Bewerbungsschreiben zu Arbeitgebern mit offenen Stellen. Die Kosten dafür könne man sich vom Job-Center erstatten lassen. Selbst Berliner Job-Center und die Arbeitsagentur schicken Arbeitslose zu dieser Erfolg versprechenden Firma und zahlte auch in vielen Fällen dafür. So etwas sollte man nutzen, dachte sich Walter G. und setzte sich umgehend mit «Joblife Arbeitsvermittlung» in Verbindung. Alles klang bestens und er unterschrieb Anfang Mai den Vertrag (1). Der Antrag auf Bewerbungskosten beim Job-Center war ja Grundlage für den Vertrag und kündbar war er auch jederzeit zum Monatsende. Die Dienstleistung kam prompt, doch Walter G. traute seinen Augen nicht.
Auszug aus einem angeblich professionell und individuell erstellen Bewerbungsanschreiben, der als Serienbrief an 22 Firmen von «Joblife Arbeitsvermittlung» als E-Mail versandt wurde:

«…Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir die Gelgenheit geben würden das ich mich Ihnen nääher vorstellen kann…»(2) Dies für einen Preis zu 110 Euro. In sieben Sätzen insgesamt sechs Rechtschreibfehler.

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Hat die BA Hartz IV-Empfängern Fahrtkosten in vermutlicher Millionenhöhe vorenthalten?

ba– Oder den Petitionsausschuss mit Fehlinformationen versorgt ?

Berlin/Bonn – «Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen», so aus einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (Merkblatt 3 Herausgegeben 2006). Diese Regelung ist seit vielen Jahren Erwerbslosen bekannt, dass grundsätzlich nur Fahrtkosten ab sechs Euro übernommen werden. Dem Erwerbslosen Forum Deutschland wurde jedoch heute bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit diese Regelung anscheinend anders versteht, aber den Betroffenen bisher nie mitgeteilt hat, dass grundsätzlich mehre Fahrten unter sechs Euro zusammengefasst werden können und die Aufwendungen dann erstattet werden. Die bisherige Praxis sei, dass Betroffene die Kosten nicht erstattet bekommen. Weiterlesen