Geplante Änderung der ALG II-VO
mit Dank an Harald Thomé von Tacheles e. V. Wuppertal
Das Arbeits- und Sozialministerium (BMAS) plant zum 1.1.08 eine Änderung der ALG II –VO im SGB II. Die entfaltet einige Relevanz.
Einem Schreiben des BMAS zu den beabsichtigten Neufassung der ALG II – VO sind die wesentlichen Punkte zu entnehmen: Weiterlesen
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Arbeitspflicht bei Hartz IV und Renteneintrittsalter jenseits von 67 – Dümmer gehts nimmer
Gewerkschaften sollen sich endlich vom Schmusekurs mit der SPD verabschieden
Bonn. Als dümmlich und volkswirtschaftlich Realitätsfern hat das Erwerbslosen Forum Deutschland die Überlegungen von Michael Glos (CSU) bezeichnet, der in einem Spiegelinterview eine allgemeine Arbeitspflicht für Hartz IV-Empfänger gefordert am Wochenende gefordert hatte. Ebenfalls müsse über eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters jenseits von 67 Jahren nachgedacht werden. Damit zeige der Bundeswirtschaftsminister nur zu deutlich, wie sehr er die Interessen der Wirtschaftslobbyisten vertrete. Diese hätten nur das Interesse ältere Arbeitnehmer vorzeitig frei zusetzen, um sie dann über eine Arbeitspflicht mit einem Kombilohn als billigste Arbeitskräfte wieder zubekommen. An die Adresse der Gewerkschaften wurde der Appell gerichtet, dass diese endlich mit ihrem angekündigten Widerstand beginnen müssten. Der Schmusekurs mit der SPD habe dazu geführt, dass der Gesundheitsreform kein Widerstand entgegengesetzt wurde.
Wenn der Weihnachtsmann nicht kommt
Umfrage: Hartz IV-Betroffene haben kein Geld für Weihnachten – Bundesregierung täuscht die Öffentlichkeit bewusst
Bonn/Eine vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Online-Magazin „gegen-hartz.de“ durchgeführte Umfrage bei 7065 Hartz IV-Betroffenen ergab, dass 94 Prozent aller Befragten für das Weihnachtsfest nur bis zu 10 EUR tatsächlich zur Verfügung haben. Von diesem Betrag sind die Sonderausgaben für Geschenke, Essen und Weihnachtsschmuck zu bestreiten. Die Initiative sieht sich darin bestätigt, dass die Regelsatzverordnung keinen Spielraum für besondere Anlässe zulässt und wirft der jetzigen und vorherigen Bundesregierung bewusste Täuschung der Öffentlichkeit vor. Bei Kindern unter 14 Jahren sind laut Eckregelsatzberechnung für Spielsachen 76 Cent monatlich oder 9,12 EUR für das ganze Jahr vorgesehen. Um Weihnachten dennoch zu feiern, müssten die Menschen Schulden machen oder Gelder ausgeben, die für andere Ansparungen vorgesehen sind.