Bundesarbeitsministerium plant nachteilige Änderung der Hartz IV-Verordnung 1.1.08

Geplante Änderung der ALG II-VO
mit Dank an Harald Thomé von Tacheles e. V. Wuppertal
Das Arbeits- und Sozialministerium (BMAS) plant zum 1.1.08 eine Änderung der ALG II –VO im SGB II. Die entfaltet einige Relevanz.
Einem Schreiben des BMAS zu den beabsichtigten Neufassung der ALG II – VO sind die wesentlichen Punkte zu entnehmen:
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Teuerer Schulbeginn in Rheinland-Pfalz – Hartz IV-Mutter musste 563,50 Euro hinlegen

schulunterrichtAsbach/Bonn.- Mit dem Ende der Ferien musste eine Mutter mit Hartz IV-Leistungen für ihre drei schulpflichtigen Kinder einen Betrag von 563,50 Euro aufbringen, obwohl der Hartz IV-Regelsatz dafür überhaupt keinen Posten vorsieht. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten wurde von der zuständigen Arge in Asbach (bei Neuwied) abgelehnt. Der Regelsatz sei abschließend und in ihm alle Kosten  – auch die für die Schule – enthalten. Mündlich wurde der Mutter von einer Sachbearbeiterin der Arge vorgehalten, dass die Regelsatzverordnung ja monatlich einen Ansparbetrag für Bleistifte und Hefte in Höhe von 1,63 vorsehen würde und sie diesen hätte ansparen müssen. Zur Verdeutlichung: 1,63 jeweils für 3 Kinder ein Jahr angespart ergibt einen Betrag von 58,68. Damit fehlen immer noch knapp 500 Euro.
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Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial

Der erste Schultag ist für Kinder aufregend und für Eltern teuer. Die Ausgaben für Stifte, Schulranzen, Bücher, Hefte und nicht zuletzt die Schultüte summieren sich leicht auf einen dreistelligen Eurobetrag. Noch mehr Geld wird für einen kindgerechten Schularbeitsplatz fällig.
Antrag hier zum Download
: http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/schulbedarf.doc 

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Nach 3 Wochen Hungerstreik stellt Rüdiger S. jetzt die Flüssigkeitsaufnahme ein

ruediger_sHartz IV-Betroffener aus dem Landkreis Osterode kämpft für bezahlte Arbeit womit er seine Heizkosten bezahlen kann

Landkreis Osterrode/. Seit dem 29.11. befindet sich Rüdiger S. im Hungerstreik, da er nicht bereit ist für einen Ein-Euro Job zu machen und gleichzeitig in seinem Haus frieren muss, da die zuständige Behörde nicht bereit ist, ihm seine tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen. Er wurde im Gegenteil aufgefordert, seinen Hund abzuschaffen. Seit gestern hat Rüdiger S. gegenüber der ARGE angekündigt, dass er nunmehr die Flüssigkeitsaufnahme einstellt. Dies bedeutet, dass Rüdiger S. nicht mehr lange überleben wird. Die ARGE hat bisher lediglich ein Gespräch mit einem Sozialarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes angeboten.

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Hartz-IV – Hausbesuche müssen nicht hingenommen werden

Unangemeldete Hausbesuche nach wie vor gesetzeswirdrig
Zahlreiche Jobcenter gewähren seit dem 01.08 keine Erstattungen für Bewerbungen


Bonn. Die heute in Kraft getretenen Gesetzesänderungen des so genannten Fortfolgegesetzes bedeuten in vielen Bereichen erhebliche Verschärfungen für Arbeitslose. Deren gewollter Effekt, Einsparungen in Milliarden, sind nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland reine Augenwischerei. Mittlerweile melden sich aus dem ganzen Bundesgebiet immer mehr ALG II-Empfänger denen die zugesagte Bewerbungskostenübernahme nicht mehr erstattet wird.
Grund ist eine Ausgabensperre in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, die der Haushaltsausschuss des Bundestags bei den Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose verhängt hat. Anstelle der zunächst vorgesehenen 6,2 Milliarden Euro dürfen dafür in diesem Jahr nur 5,1 Milliarden Euro ausgegeben werden.

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