Soziale Arbeitsgelegenheiten

eejEinsatz und Wirkungsweise aus betrieblicher und arbeitsmarktpolitischer Perspektive. Auswertung des IAB 

Anja Kettner, Martina Rebien (IAB)
Im Zuge der letzten Stufe der jüngsten Arbeitsmarktreformen wurden zum 01.01.2005 die Sozialen Arbeitsgelegenheiten eingeführt. Es handelt sich um eine öffentlich finanzierte und zeitlich befristete Beschäftigungsform, die erwerbsfähige Hilfebedürftige wieder an den Arbeitsmarkt heranführen soll. Der vorliegende Bericht des IAB sieht ernsthafte Verdrängungen zu ungunsten von sozialversicherungspflichtigen Stellen und führt kaum zu einer Verbesserung der Erwerbslosen

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Überprüfung der Arbeitswilligkeit: Mit Kanonen auf Spatzen geschossen

Optimierungsgesetzt Hartz-IV ein weiterer Schritt zum Ausbau der Verfolgungsbetreuung.

 EFD/mb Bonn.Nach den Plänen der Bundesregierung sollen zukünftig Arbeitslose schon vor Erhalt von Leistungen auf ihre Arbeitswilligkeit durch Trainingsmaßnahmen und 1 Euro-Jobs überprüft werden. Zugleich kündigte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner gegenüber der WELT an, dass durch verbesserten Datenabgleich angeblich zu unrecht bezogene Leistungen eingedämmt werden sollen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland zeigte sich empört und bezeichnete diese Äußerungen als einen weiteren Schritt zum Ausbau einer „Verfolgungsbetreuung“ von Arbeitslosen. Ziel sei nicht die Verbesserung der Vermittlungschancen, sondern das bewusste Herausdrängen von Menschen aus dem Leistungsbezug. Schon Exbundesarbeits- und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hätte keine Beweise für den angeblichen Leistungsmissbrauch vorgelegt und diese Linie würde weiterhin aufrechterhalten. Das Erwerbslosen Forum Deutschland forderte umgehend überprüfbare Beweise.

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