Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe. Weiterlesen
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Soziale Arbeitsgelegenheiten
Einsatz und Wirkungsweise aus betrieblicher und arbeitsmarktpolitischer Perspektive. Auswertung des IAB
Anja Kettner, Martina Rebien (IAB)
Im Zuge der letzten Stufe der jüngsten Arbeitsmarktreformen wurden zum 01.01.2005 die Sozialen Arbeitsgelegenheiten eingeführt. Es handelt sich um eine öffentlich finanzierte und zeitlich befristete Beschäftigungsform, die erwerbsfähige Hilfebedürftige wieder an den Arbeitsmarkt heranführen soll. Der vorliegende Bericht des IAB sieht ernsthafte Verdrängungen zu ungunsten von sozialversicherungspflichtigen Stellen und führt kaum zu einer Verbesserung der Erwerbslosen.
ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeit bei Forderungen gegenüber Alg2-Empfänger/-innen ein,
Kontoauszüge per Post oder Abgabe zu verlangen sowie eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der ARGE unterschreiben zu lassen
Konfrontiert mit einer „Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen. Die ARGE reagiere dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.
Neue Konzepte erarbeiten – Gemeinsam gegen Sozialabbau in Deutschland
Die Bildungsgemeinschaft SALZ e.V. und der Trägerverein Erwerbslosenforum Deutschland e.V. vereinbaren deutschlandweite Kooperation
v.l.n.r.: Martin Behrsing (EFD), Michael Aggelidis (SALZ), Holger Linz (SALZ), Adi Altgassen (EFD)
Bonn Am 05.07.2006 haben Vorstandsmitglieder des Trägervereins Erwerbslosen Forum Deutschland e.V. und der Bildungsgemeinschaft Soziales, Arbeit, Leben & Zukunft (SALZ) e.V. in einem vierstündigen Treffen in Bonn eine enge Kooperation auf Lokal-, Landes- und Bundesebene vereinbart. Gemeinsam will man nicht nur gegen Hartz IV und Agenda 2010 vorgehen, sondern auch Alternativen zu diesen unsozialen Gesetzgebungen erarbeiten. „Gemeinsam können Konzepte erarbeitet werden die, statt Sozialabbau, soziale Gerechtigkeit für die gesamte Bevölkerung unseres Landes bieten. Die Erfahrung des Erwerbslosen Forum Deutschland ist da für uns von unschätzbarem Wert.“ sagte dazu Holger Linz, Mitglied im erweiterten Vorstand der Bildungsgemeinschaft SALZ e.V.
Die monatliche Schönrederei des Arbeitsmarktes ist unerträglich
Rückgang der Arbeitslosenzahlen fast ausschließlich auf Ein-Euro-Jobs zurück zuführen
Bonn. Zu den heute von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitsmarktdaten im Juni 2006 erklärt Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland: „Die Schönrederei erreicht mittlerweile die Grenze des Unerträglichen. Die Bundesagentur führt selbst aus, dass die positive Entwicklung durch Arbeitsgelegenheiten zurück zuführen sei. Es muss wohl am zu warmen Wetter und der Fußballlaune liegen, wenn Franz Müntefering meint, dass die Konjunkturdaten nach oben zeigen und der Arbeitsmarkt wächst. Weiterlesen