Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
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Soziale Arbeitsgelegenheiten

eejEinsatz und Wirkungsweise aus betrieblicher und arbeitsmarktpolitischer Perspektive. Auswertung des IAB 

Anja Kettner, Martina Rebien (IAB)
Im Zuge der letzten Stufe der jüngsten Arbeitsmarktreformen wurden zum 01.01.2005 die Sozialen Arbeitsgelegenheiten eingeführt. Es handelt sich um eine öffentlich finanzierte und zeitlich befristete Beschäftigungsform, die erwerbsfähige Hilfebedürftige wieder an den Arbeitsmarkt heranführen soll. Der vorliegende Bericht des IAB sieht ernsthafte Verdrängungen zu ungunsten von sozialversicherungspflichtigen Stellen und führt kaum zu einer Verbesserung der Erwerbslosen

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Union der Lüge bei der Kostenexplosion beim ALG-II bezichtigt

Aufruf an alle Erwerbslose sich gegen die Politik des Sozialkahlschlags am 3. Juni zu wehren 

Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat Teilen der Union vorgeworfen, dass sie bei der angeblichen Kostenexplosion durch Hartz-IV lügen würde, um weitere Einschnitte bei Leistungen und Rechten von Arbeitslosen durch zusetzen. In einem Bericht des parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres (SPD) vor einer Woche hieß es, die die Kosten wären auch ohne Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe genauso stark angestiegen. Berechnungen hätten einen Betrag von 43,5 Milliarden Euro ergeben. Tatsächlich umfassten die staatlichen Mittel für Arbeitslosengeld II und Unterkunft im vergangenen Jahr 44,4 Milliarden Euro. Der geringe Anstieg sei auf die um 1,4 Milliarden Euro höheren Rentenbeiträge zurückzuführen.

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Wohlfahrtsverbände entpuppen sich als Vasallen der großen Koalition

Erwerbslosen Forum Deutschland wirft den Spitzenverbänden reine Profitgier vor 

Gemeinsame Pressemeldung des Aktionsbündnis Sozialproteste und des Erwerbslosen Forum Deutschland

Bonn/Göttingen. Für helle Aufregung sorgte am Morgen dieses Tages die Meldung, wonach die Spitzenwohlfahrtverbände AWO, Diakonie und Rotes Kreuz sich in einem offenen Brief an die Fraktionen der großen Koalition gewandt haben und Leistungseinschnitte bei den Passivarbeitslosen gefordert haben. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von reiner Profitgier. Damit würden diese Verbände zeigen, dass es ihnen nur noch um Gewinne ginge und sie dafür ihre Leitbilder über den Haufen werfen würden. Schon lange hätten diese Verbände gezeigt, dass ihnen Arbeitnehmerrechte und adäquate Entlohnung ein Dorn im Auge wären. Ebenso hätte sich gezeigt, dass es ihnen keineswegs um Integration von Arbeitslosen ginge, sondern sie nur Interesse an der Ausnutzung billigster Arbeitskräfte in Form von 1-Euro-Jobbern hätten, um im sozialen Bereich Dumpinglöhne einzuleiten.

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