„Überflüssige" führten einen unangekündigten Hausbesuch beim Chef des Kölner Sozialermittlungsdienstes durch
Köln (pr-sozial) – Einen Besuch der besonderen Art erlebte heute im Morgengrauen der Chef des Sozialermittlungsdienstes der Kölner ARGE, H.G.(Name geändert)an seinem Wohnort in Köln-Porz. Ca. 20 rot verkleidete „Überflüssige" erscheinen gegen 06:45 und überraschenden mit einem Hausbesuch, wie H.G. diesen sonst bei Hartz IV-Betroffenen durchführt. Dabei wurden Fahndungsplakate auf gehangen und die Anwohner per Megaphon informiert. Anlass waren…. Weiterlesen
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Probleme nehmen zu – psychologische Hilfen
Der Psychotherapeuten-Info-Dienst (PID) ist ein Bürgerservice, der Patienten Adressen und Spezialgebiete von Diplom-Psychologen, und Psychologischen Psychotherapeuten nennt, darüber hinaus Fragen zur Psychotherapie beantwortet und Informationen über die Beantragung einer Psychotherapie bei Krankenkassen liefert.
Unter 0228-74 66 99 beraten Diplom-Psychologinnen und erstellen anhand der gewünschten bzw. in der Telefonberatung entwickelten Kriterien eine Liste der möglichen Behandlungsangebote einer Region.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit rund um die Uhr unter…….
Verwaltungsgericht: Hartz IV-Empfänger von GEZ befreit
Berlin(pr-sozial) Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes brauchen Hartz IV-Betroffene keine Rundfunkgebühren zu zahlen, auch wenn sie einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.
Verfahrensrecht bei Hartz IV
Über das Verfahrensrecht, Beweiserhebung, Amtsermittlungsprinzip, In Augenscheinnahme (Hausbesuch), Akteneinsicht, Bescheid (Form, Zustellung) fehlerhafte Bescheide.
Wichtige Hinweise bei ALG II und Diabetes mellitus Typ II
Wichtiger Antrag, um Ansprüche zu wahren
Hannover. Mit seinem Beschluss vom 02.03.2007 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az L 8 AS 5/07 NZB, B.v. 02.03.2006) wegen grundsätzlicher Bedeutung Berufung beim Bundessozialgericht zugelassen. Zahlreiche betroffene Hartz IV-Empfänger bekamen keinen Extrabedarf für ihre kostenaufwendige Ernährung, da viele Behörden und die Bundesagentur für Arbeit hier keinen Extrabedarf sahen. Demgegenüber standen die Empfehlungen des Deutschen Vereins, der mit Stand 1997 51,13 Euro empfahl und entsprechend den Regelsatzerhöhungen ab dem 1. Juli 1998 55,06 Euro an Mehrbedarf sieht.