Hartz IV-Hungerstreikender nimmt wieder Flüssigkeit auf – Hungerstreik bleibt

Nach wie vor Forderung nach sozialversicherungspflichtigem Job 

Rüdiger S. hat in seinem Hungerstreik gegen Hartz IV angekündigt, dass er ab sofort Flüssigkeit wieder zu sich führen wird, den Hungerstreik jedoch weiter fortsetzt. Damit ist eine lebensbedrohliche Situation entschärft, da der Hungerstreikende auch die Flüssigkeitsaufnahme inzwischen eingestellt hatte. Diese vorerst ausgesetzte Verschärfung des Hungerstreiks ist durch Vermittlung des Erwerbslosenforums Deutschland und des Aktionsbündnisses Sozialproteste zwischen Rüdiger S. und dem ersten Kreisrat des Landkreises Osterode Gero Geißlreiter ausgehandelt worden. Dennoch bleibt die Situation nach wie vor sehr angespannt.

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ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeit bei Forderungen gegenüber Alg2-Empfänger/-innen ein,

2005-09-05-2-4143Kontoauszüge per Post oder Abgabe zu verlangen sowie eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der ARGE unterschreiben zu lassen

Konfrontiert mit einer
Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen. Die ARGE reagiere dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.

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