Zahlreiche Hartz IV-Folgebescheide falsch datiert

Bundesagentur für Arbeit versendet Post ohne Poststempel – Widerspruchsfrist unter Umständen schon abgelaufen

Bonn – Mit Beginn des Monats Juli wurden auch die Regelleistungen von Hartz IV erhöht und die Betroffenen bekamen Änderungs- bzw. Folgebescheide. Das Erwerbslosen Forum Deutschland machte jetzt darauf aufmerksam, dass zahlreiche Bescheide allerdings falsch datiert seien und die Betroffenen rechtlich nur wenige Tage zum Widerspruch hätten. So hätten sich bei der Initiative zahlreiche Menschen gemeldet, deren Bescheide auf den 2. Juni zurückdatiert seien, diese aber erst am Wochenende erhalten hätten. Die Bescheide, die aus Nürnberg versand wurden, trugen jedoch kein Poststempel. Ein Beweis des Empfangs sei so nicht möglich. Weiterlesen

ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeit bei Forderungen gegenüber Alg2-Empfänger/-innen ein,

2005-09-05-2-4143Kontoauszüge per Post oder Abgabe zu verlangen sowie eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der ARGE unterschreiben zu lassen

Konfrontiert mit einer
Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen. Die ARGE reagiere dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.

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