Nach Tod seines Mitbewohners – Obdachlosenheim sei für verbliebenen Hartz IV-Bezieher zumutbar

 ARGE weigert sich die Kosten der Unterkunft für eine Übergangszeit zu zahlen und verweist auf das Obdachlosenheim
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Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft der ARGE Rhein-Sieg menschenverachtenden Umgang in Zusammenhang mit einem Freitod des Hartz IV-Beziehers H.G und dem verbleibenden Mitbewohner Achim. H. vor. H.G. wurde nach einer Vermisstenanzeige von Achim H.., vor drei Wochen tot in seiner Garage aufgefunden, nachdem dieser seine Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt dem erheblichen Druck der ARGE Rhein-Sieg nicht mehr standhalten wollte. Die beiden hatten zusammen ein Wohnung angemietet und sich die Kosten der Unterkunft geteilt. Sofort nach dem Tod wurde Achim. H. bei der ARGE Rhein-Sieg vorstellig und der Behördenleiter der ARGE in Troisdorf versprach, dass er vorerst in der Wohnung bleiben könne und die vollen Kosten der Unterkunft getragen würden, bis er eine angemessene Wohnung findet. Nach einem heutigen Schreiben will sich jedoch die ARGE nun nicht mehr an ihr Versprechen halten und nur einen Anteil an den Unterkunftskosten bezahlen.

Wörtlich heißt es in dem abgelehnten Antrag:
»Sie sind alleine lebend und bei drohender Wohnungslosigkeit wäre eine Unterbringung jederzeit möglich und von Ihnen in Kauf zu nehmen».  
Was nichts anderes heißt, dass Achim H. sich auf ein Obdachlosenheim einstellen soll, da der Vermieter nun jederzeit die Möglichkeit hat Achim H. sofort vor die Tür zu setzen.
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Abstimmung über den EU-Vertrag:

Erheben wir unsere Stimmen in Irland!irish_friends_banner
Am 13. Dezember unterzeichneten die Regierungschefs der EU den "Vertrag von Lissabon", der 2009 in Kraft treten soll. Dieser Vertrag soll zukünftig die Arbeit der europäischen Union regeln. Wie auch schon die 2005 in Frankreich und den Niederlanden abgelehnte EU-Verfassung wird dieser Vertrag die aktuelle wirtschaftsliberale Ausprägung der Europäischen Union noch stärker verankern. Interessen für ein sozial ausgeglichenes Europa der Menschen fanden zu wenig oder keine Berücksichtigung.

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Erwerbslosen Forum Deutschland verurteilt die polizeilichen Aktion gegen G8-Gegner

Protestaktionen werden nun noch wichtiger

 

Gestern Morgen fanden bundesweite Razzien gegen 40 Gruppen, die gegen den G8-Gipfel mobilisieren statt. Die Generalbundesanwaltschaft begründete diese Aktion damit, dass ein angeblicher Anfangsverdacht wegen Bildung von terroristischen Vereinigungen bestehen würde. Somit rückten bundesweit ca. 900 Polizisten aus, durchsuchten 40 Objekte und legten dabei den Server S036 lahm. Damit sind eine Vielzahl von Internetseiten und Mailinglisten ausgeschaltet. Gegen 18 Personen wird mittlerweile ermittelt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte gestern an, dass während des G8-Gipfels an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland wieder kontrolliert werden soll. Das „Schengener Abkommen“ macht dieses möglich. Unisono in diesen Tenor sprach auch die Gewerkschaft der Polizei von einer angeblich terroristischen Bedrohungslage während des G8-Gipfel sieht.

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Öffentliches Waschen und Rasieren bei Kurt Beck

Aufruf zum Happening der besonderen Art vor der Mainzer Staatskanzlei

Bonn. Für den 2. Januar ist in Mainz ein Happening der besonderen Art geplant. Unter dem Motto: Happening vor der Staatskanzlei, Kurt Beck gibt uns am 2. Januar einen Job! rufen das Erwerbslosen Forum Deutschland, die Parteilose Wählergruppe Gelsenkirchen und zahlreiche andere Initiativen dazu auf, sich vor der Mainzer Staatskanzlei öffentlich zu rasieren und waschen. Im Gegenzug sollen sie dann vom SPD-Vorsitzenden, Kurt Beck einen Job bekommen.
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ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeit bei Forderungen gegenüber Alg2-Empfänger/-innen ein,

2005-09-05-2-4143Kontoauszüge per Post oder Abgabe zu verlangen sowie eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der ARGE unterschreiben zu lassen

Konfrontiert mit einer
Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen. Die ARGE reagiere dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.

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