Sparkasse: Datenschutz bei Hartz IV-Beziehern wird nicht so genau genommen

sparkasse1Die größte Sparkasse (Köln-Bonn) gibt ungeprüft bereitwillig Auskünfte über ALG II-Bezieher
Diskussion dazu im Forum bitte klicken
Köln – Sichtlich geschockt war Frau F. (Name geändert) aus Köln als sie ein Schreiben der Sparkasse Köln öffnete. Der Hartz IV-Bezieherin wurde von der größten deutschen Sparkasse mitgeteilt, dass die Kölner Hartz IV-Behörde (ARGE Köln) die Bank um die Offenlegung ihres Kontos für einen Zeitraum im Jahr 2007 gebeten hat. Wegen entsprechender Auskünfte solle sie sich nicht an die Sparkasse wenden, sondern an die zuständige ARGE. Als Begründung für die Aufhebung des Datenschutzes wurde der § 60 Sozialgesetzbuch Zwei genommen. Dieser besagt, dass Banken und Versicherungen zu Auskunftserteilung verpflichtet werden können, wenn sich ein Sachverhalt auf anderen Weg nicht aufklären lässt. Allerdings sind an diesen Paragraphen hohe Auflagen gestellt, die anscheinend für die Kölner ARGE als auch für die Sparkasse nicht gelten. Weiterlesen

SÜDKURIER unterdrückt Artikel über Arbeitslosen-Initiative

In der Vergangenheit hat die Autorin des untenstehenden Artikels für die regionale Tageszeitung Südkurier mehr als 200 Artikel in allen journalistischen Darstellungsformen geschrieben. Alle Artikel wurden gedruckt und honoriert; der Südkurier hatte noch nie einen Artikel abgelehnt. Unter den journalistisch bearbeiteten Themen waren unter anderem solche für Nonprofis ungeeignete wie ein Oberbürgermeister-Wahlkampf oder der Besuch von Bundesministern in der Region. Weiterlesen

Sind Sozialleistungsempfänger in Nürnberg besonderer Behördenwillkür ausgesetzt?

1107874797529sSpezialbett für einen Schwerkranken war nur durch eine Spendenaktion des Erwerbslosen Forum Deutschland möglich – Stadt Nürnberg verweigerte sich

Nürnberg/Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland (EFD) wirft der Stadt Nürnberg vor, dass diese mit kranken und behinderten Hartz IV- und Sozialleistungsbeziehern willkürlich umgeht. So sind der Initiative mittlerweile Fälle bekannt, wo zumindest durch das Verhalten der Behörde der Krankheitsverlauf sekundär mit verschlechtert wurde. Das "EFD" kann sich mittlerweile nicht mehr des Eindruckes erwehren, dass gerade Menschen, die ihre Rechte wahrnehmen wollen und sich nicht jeder scheinbar willkürlichen Handlung und Forderung von Sachbearbeitern unterwerfen wollen, besonders benachteiligt werden.

Weiterlesen

ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeit bei Forderungen gegenüber Alg2-Empfänger/-innen ein,

2005-09-05-2-4143Kontoauszüge per Post oder Abgabe zu verlangen sowie eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der ARGE unterschreiben zu lassen

Konfrontiert mit einer
Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen. Die ARGE reagiere dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.

Weiterlesen