Wichtiger Hinweis zum Elterngeld

Alg2-Betroffene, die vor Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten erhalten für Kinder, die ab Jan. 07 geboren wurden diesen sog. Sockelbetrag (1) an Elterngeld. Dieser Betrag wird beim Alg2 nicht angerechnet bzw. darf nicht angerechnet werden, da dies ja sozusagen privilegiertes Einkommen ist.

Wenn man außer dem neugeborenen Baby jedoch noch 1 weiteres Kind unter 3 Jahren bzw. 2 weitere Kinder unter 6 Jahren hat, dann erhält man pauschal zusätzlich noch 75 € Geschwisterbonus(2). Diese 75 € werden leider angerechnet.
Uns ist bekannt geworden, dass im Bayreuther u. Regensburger Raum bereits Verrechnungsersuchen der ARGE eingegangen sind, obwohl die Eltern noch gar keinen Elterngeldantrag gestellt hatten.
Deshalb sollten, die den sog. Geschwisterbonus für ein bzw. 2 weitere Kinder erhalten der ARGE dies am besten mitteilen. Ansonsten holt es die ARGE hinterrücks direkt von der Elterngeldstelle ab.
Es wird sich dabei auf §§ 102-104 SGB X berufen. Weiterlesen

Rechtsanwälte angeblich Akten von Hartz IV Empfängern geschönt

P3180835Das Thema Akteneinsicht für Anwälte in der Bonner ARGE nimmt an Schärfe zu

Die Bonner Behörde für Arbeitslosengeld II Empfänger versendet den Anwälten seit September keine Akten mehr in ihre Kanzleien. Damit können Anwälte nur noch unter Aufsicht von Behördenmitarbeitern Einsicht in die Akte ihrer Mandanten nehmen. Die ARGE verteidigt dies, da in der Vergangenheit angeblich Akten geschönt wurden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland spricht von einem ungeheuerlichen Vorwurf, dem Beweise folgen müssen.

 

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