Mit Dank an Prof. Rainer Roth – Vortrag: Frankfurt Februar 2008I) Armut = Niveau der Hartz IV-LeistungenArmut ist meines Erachtens am ehesten begreifbar, wenn man Hartz IV zum Ausgangspunkt macht. Nur hier ist das konkrete Bedürfnisniveau fassbar, z.B. in Form von pro Tag 3,81 Euro für Nahrung und nicht-alkoholische Getränke, die der Regelsatz eines Alleinstehenden enthält. Schon ein Cappucino muss tagelang angespart werden. Für öffentliche Verkehrsmittel sind 3,24 Euro pro Woche vorgesehen. Das reicht nicht einmal für eine Hin- und Rückfahrt. Die Hartz IV-Parteien behaupten, dass das eben das soziale Existenzminimum sei, also "bekämpfte Armut", nicht Armut. Ein die Existenz, d.h. das Überleben sicherndes Minimum ist es schon, aber kein soziales Existenzminimum in dem Sinne, dass ein bescheidenes Niveau an heutigen Grundbedürfnissen im Zusammenleben mit anderen Menschen gedeckt werden könnte.
Die offizielle Armutsdefinition geht davon aus, dass die Armutsgrenzen für Erwerbstätige und Erwerbslose gleich sind.
Das missachtet Grundbedürfnisse von Erwerbstätigen. Erwerbstätige haben nicht nur einen höheren Kalorienbedarf bzw. höhere Ausgaben für auswärtige Verpflegung, sondern auch sogenannte Werbungskosten wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Kosten für Arbeitsmittel usw.. Das entfällt bei Erwerbslosen. Hartz IV berücksichtigt das in Form eines Freibetrags bei Erwerbstätigkeit. Anders ausgedrückt: Hartz IV rechnet das Nettoerwerbseinkommen nicht vollständig an, sondern lässt einen Teil frei. Dieser umfasst die Werbungskosten, u.a. auch die KfZ-Haftpflicht, aber auch einen Mehrbedarf aufgrund der Erwerbstätigkeit.
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