Politische Willensbildung durch Gericht verboten

27. Kammer des Berliner Landgericht verhängt einstweilige Verfügung gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration vom 3. Juni -gegen Sozialabbau- Martin Behrsing
Berlin/Bonn. Die 27. Kammer des Berliner Landgerichtes hat gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3. Juni, Martin Behrsing eine einstweilige Verfügung unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250.000 EUR, ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft erlassen. Gegenstand war der Antrag der Berliner BVG-Tochter VVR-Berek GmbH indem ihm zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum verboten wird. Behrsing, zugleich auch Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die einstweilige Verfügung als völlig absurd und warf dem Berliner Landgericht vor, außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit entschieden  zu haben. Er äußerte die Vermutung, dass dem Bündnis der Demonstration im Nachhinein politisch geschadet werden soll. Weiterlesen

Union der Lüge bei der Kostenexplosion beim ALG-II bezichtigt

Aufruf an alle Erwerbslose sich gegen die Politik des Sozialkahlschlags am 3. Juni zu wehren 

Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat Teilen der Union vorgeworfen, dass sie bei der angeblichen Kostenexplosion durch Hartz-IV lügen würde, um weitere Einschnitte bei Leistungen und Rechten von Arbeitslosen durch zusetzen. In einem Bericht des parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres (SPD) vor einer Woche hieß es, die die Kosten wären auch ohne Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe genauso stark angestiegen. Berechnungen hätten einen Betrag von 43,5 Milliarden Euro ergeben. Tatsächlich umfassten die staatlichen Mittel für Arbeitslosengeld II und Unterkunft im vergangenen Jahr 44,4 Milliarden Euro. Der geringe Anstieg sei auf die um 1,4 Milliarden Euro höheren Rentenbeiträge zurückzuführen.

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