Drohender Schulverweis wegen Anti-Nazi-Symbolen

stiefelMacht Stuttgarter Skandalurteil Schule?
(mit freundlicher Genehmigung: Linke Zeitung)     
Schickt mit dem Mailomaten eure Protestmail an die Schulbehörden !

LZ. In Mecklenburg-Vorpommern, wo die neonazistische NPD vor knapp einem Monat mit 7,3 Prozent der Stimmen den Einzug in ein zweites Landesparlament schaffte, droht einem Schüler der Verweis von der Schule – weil er den Aufruf zur Zivilcourage wörtlich nimmt und mit Ansteckern gegen Nazis das macht, was nicht mehr selbstverständlich ist in Deutschland: Position gegen  Nazis einzunehmen, sichtbar und im Alltag.

Weiterlesen

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

Weiterlesen

Politische Willensbildung durch Gericht verboten

27. Kammer des Berliner Landgericht verhängt einstweilige Verfügung gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration vom 3. Juni -gegen Sozialabbau- Martin Behrsing
Berlin/Bonn. Die 27. Kammer des Berliner Landgerichtes hat gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3. Juni, Martin Behrsing eine einstweilige Verfügung unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250.000 EUR, ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft erlassen. Gegenstand war der Antrag der Berliner BVG-Tochter VVR-Berek GmbH indem ihm zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum verboten wird. Behrsing, zugleich auch Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die einstweilige Verfügung als völlig absurd und warf dem Berliner Landgericht vor, außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit entschieden  zu haben. Er äußerte die Vermutung, dass dem Bündnis der Demonstration im Nachhinein politisch geschadet werden soll. Weiterlesen