Empörung über Essener Beschäftigungsgesellschaft

eineurojobberSpiegel-Online: Ein Euro Jobber beschimpft und dann als Spinner und „Pisser“ bezeichnet
 – Inge Höger (Bundestagsfraktion Die Linke.): EABG behandelt Hartz IV-Empfänger als Menschen zweiter und dritter Klasse
– EAGB hat angeblich weit mehr, als 500 Ein-Euro-Jobber

Essen/Berlin/Bonn –Empörung hat der Essener stadteigene Beschäftigungsträger (EABG) wegen des Zwangsurlaubes von Ein-Euro-Jobbern ausgelöst. Während die Stammbelegschaft am Freitag (31. August) einen Betriebsausflug machte, mussten die beschäftigten 500 Ein-Euro-Jobber Zwangsurlaub nehmen oder aber eine Sonderschicht einlegen, wenn sie keine finanziellen Verluste hinnehmen wollten. Unter dessen berichtete „Spiegel-Online“ von einem 37-härigen Hartz IV-Empfänger, der sich geweigert hatte einen Urlaubsschein zu unterschreiben. Dieser wurde laut des  Magazins von einem angestellten Gewerkemeister beschimpft und als „Spinner und Pisser“ bezeichnet. Der so Bezeichnete hatte darauf hin Anzeige erstattet. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sagte dazu, dass hier der Begriff „Ware Arbeit“ nur zu deutlich würde. Auch die aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Inge Höger (Die Linke.) warf in einem Beitrag für „PR-SOZIAL“ der EABG vor, dass die Hartz IV-Empfänger als Menschen zweiter und dritter Klasse behandeln würde.
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Politische Willensbildung durch Gericht verboten

27. Kammer des Berliner Landgericht verhängt einstweilige Verfügung gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration vom 3. Juni -gegen Sozialabbau- Martin Behrsing
Berlin/Bonn. Die 27. Kammer des Berliner Landgerichtes hat gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3. Juni, Martin Behrsing eine einstweilige Verfügung unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250.000 EUR, ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft erlassen. Gegenstand war der Antrag der Berliner BVG-Tochter VVR-Berek GmbH indem ihm zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum verboten wird. Behrsing, zugleich auch Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die einstweilige Verfügung als völlig absurd und warf dem Berliner Landgericht vor, außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit entschieden  zu haben. Er äußerte die Vermutung, dass dem Bündnis der Demonstration im Nachhinein politisch geschadet werden soll. Weiterlesen